Frage an Luisa Fiedler von Petra und Kay P. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Fiedler
wir haben unsere Tochter ,in der unserem Wohnort zugehörigen Grundschule Wegenkamp angemeldet. Das Schulkonzept entspricht genau unseren Vorstellungen vom kindgerechten Lernen.
Ihre jüngere Schwester geht in die ca. 400m entfernte Tageseinrichtung. Geplant war , das die Große nach der Schule auch dahin geht.(Hort) Der Weg ist der Großen bekannt und vertraut. Er ist klar und übersichtlich. Letzten Freitag haben wir nun eine Absage bekommen. Mit der Begründung das die Zahl der Anmeldung die Aufnahmemöglichkeiten übersteigt.
Die jetzt zugeteilte Schule wäre in der Nähe des Wohnortes und hätte einen altersgemäßen Schulweg. Bei der zugeteilten Schule müßte unsere Tochter , neben der Überquerung mehrer kleineren Straßen und Ampeln, 2 der hamburger Hauptverkehrsadern mit jeweils 6 Spuren überqueren Den Sportplatzring und die Kielerstr. die eine der meist befahrenen Straßen Hamburgs darstellt.
Ist das altersgemäß?? Für ein Schulanfänger?
Wir sind beide berufstätig.Wie soll das gehen?
Diesen Schulweg können und wollen wir unserer Tochter nicht zumuten.Mit uns gab es noch 13 weitere Absagen. Davon 2 Vorschulkinder+4 Schüler die die erste Klasse wiederholen sollen auch woanders hin.
Ich dachte, wir haben das Wahlrecht über die Bildung unserer Kinder?
Wir sind mit dem Konzept der uns zugeteilten Schule nicht zufrieden und lehnen dieses ab.
Was sollen wir als Eltern tun?
Es wird soviel über Familiengerechte und Bildungsfördernde Politik geredet aber die Wirklichkeit sieht eher Familienfeindlich aus:
-nicht vereinbarkeit von Berufstätigkeit und qualifizierte Kinderbetreung
-Geschwisterregelung etc.
Bitte teilen Sie uns Ihre Meinung zu diesem Thema mit und informieren Sie mich bitte an wen wir uns wenden können?
Mit freundlichen Grüßen Familie Porath
Sehr geehrte Frau Porath,
sehr geehrter Herr Porath,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das derzeitige Anmeldeverfahren zu den Grundschulen wurde von der CDU gegen die Stimmen der SPD-Opposition eingeführt. Auch andere Eltern haben Probleme, wie Sie sie schildern. Es ist zwar richtig, dass der Senat den Eltern die Freiheit versprochen hat, ihre Kinder an der Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Aber diese Wahlfreiheit gibt es nur, wenn in den Schulen auch Kapazitäten vorhanden sind. Natürlich kommt es vor, dass Schulen nicht alle Anmeldewünsche berücksichtigen könnnen. Ich meine, es kommt darauf an, dass bei Kapazitätsüberschreitungen nach nachvollziehbaren Kriterien entschieden wird, welche Kinder eingeschult und welche abgewiesen werden. Derzeit erfolgt dies nach der Länge des Schulweges und dies ist sicher ein sinnvolles Kriterium. Ich bin aber davon überzeugt, dass es nicht das einzige Kriterium sein sollte. Ich stimme Ihnen insbesondere zu, dass es die Möglichkeit geben muss, die Situation von Familien mit mehreren Kindern zu berücksichtigen.
Ich kann Ihnen nur raten, dennoch Widerspruch gegen die Entscheidung Ihres Grundschulverbunds einzulegen. Dabei sollten Sie insbesondere auf die Betreuungsituation (die geplante Betreuung in einer nahe gelegenen Kita, in der bereits ein Geschwisterkind untergebracht ist) hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Luisa Fiedler,