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Frage von Gudrun W. •

Frage an Luisa Fiedler von Gudrun W. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Fiedler,
wir - der Elternrat der Schule Fahrenkrön - möchten Sie bitten über die Kriterien für die Platzvergabe bei den ersten Klassen neu zu entscheiden.
Bitte bedenken Sie unsere folgenden Einwände:

Setzen Sie die Geschwisterregelung wieder in Kraft, denn es stellt eine besondere Härte dar, wenn Geschwister im Grundschulalter in verschiedene Grundschulen eingeschult werden.
Jüngere Geschwister wachsen frühzeitig in das vielfältige Leben der Schule ihrer älteren Geschwister hinein, weil auch sie an Schulveranstaltungen teilnehmen. Diese gewachsenen Beziehungen sollten gerade in Zeiten zunehmender Isolierung und Anonymisierung gestärkt werden.
Je nach Entfernung, Jahreszeit, Wetter und Alter der Kinder ist eine vollständige oder teilweise Begleitung der Kinder auf dem Schulweg notwendig, die bei mehreren Grundschulen zu organisatorischen Problemen führt.
Wenn Geschwister nicht die gleiche Grundschule besuchen wird ihre Weggemeinschaft auseinandergerissen und eine Möglichkeit zur Abnabelung von den Eltern auf dem Weg zur Selbständigkeit beschnitten.
Kinder im Grundschulalter haben wenig Verständnis dafür, wenn ihre Familie nicht zur eigenen Schule kommt, weil die Schule eines Geschwisterkindes am gleichen Tag eine schulische Veranstaltung durchführt.
Schulen brauchen engagierte Eltern. Es ist zu bezweifeln, dass Eltern mit mehreren Kindern im Grundschulalter ausreichend Zeit und Kraft für die ehrenamtliche Mitarbeit in mehreren Schulen haben.

Heben Sie die Schulverbünde auf, denn die Messung der Entfernung zwischen Wohnort und Schule ist ein ausreichendes Kriterium. Es wird wiederholt davon berichtet, dass Wohnorte dichter an Schulen eines anderen Schulverbundes liegen, als an der ihnen zugeteilten Schule.

Lassen Sie den Besuch der Vorschulklasse als Kriterium gelten, denn es ist pädagogisch sinnvoll, dass Kinder die bereits die Vorschule besuchen dort auch in die erste Klasse eingeschult werden. Sie haben sich bereits an die spezifischen schulischen Gegebenheiten, Mitschüler und Lehrer dieser Schule gewöhnt.

Bitte teilen Sie uns Ihre Meinung zu diesem Thema mit! Geben Sie unsere Argumente weiter und informieren Sie uns, wer für die notwendigen Entscheidungen zuständig ist, damit wir uns an ihn wenden können, bzw. entscheiden Sie entsprechend.
Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Der Elternrat der Schule Fahrenkrön

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Wohlrab,
sehr geehrte Eltern der Schule Fahrenkrön!

Die neuen Anmeldeverbünde sind im letzten Jahr gegen die SPD-Fraktion eingeführt worden. Wie sie sicher mitbekommen haben, hat meine Fraktionskollegen Sabine Boeddinghaus anlässlich Ihres Schreibens eine Anfrage an den Senat zur Praxis der Anmeldeverbünde gestellt, die inzwischen beantwortet wurde. Der Senat erklärt, dass die "Geschwisterregelung" auch in der Vergangenheit nur ein nachgeordnetes Kriterium zur Einschulung war. Die Schulen können jetzt bei Auswahlentscheidungen zwischen mehreren Kindern berücksichtigen, dass bereits Geschwister an der Schule sind. Dies ist allerdings ein, so der Senat, "Hilfskriterium". Vorrang hat das Kriterium der Wohnortnähe der Schule. In den Senatsantworten wird ein grundsätzliches Problem deutlich, welches die SPD-Fraktion bereits im letzten Jahr bei Einführung der Anmeldeverbünde kritisiert hatte:

Das Einschulungsverfahren in Anmeldeverbünden sind von der Bildungsbehörde eben wesentlich nicht im Interesse der Eltern entwickelt worden, sondern um ein Instrument zur flexibleren Verteilung von Schülerinnen und Schülern auf Schulen zu haben. Die beschworene Wahlfreiheit steht unter dem Vorbehalt ausreichender Kapazitäten. Wenn diese erschöpft sind, liegt der ´Schwarze Peter´ bei den Schulen, die die Einschulung entgegen Elternwunsch zu vertreten haben. Andererseits können Eltern, die sich aufgrund eines besonderen Schulprofils für eine weiter entfernt gelegene Schule entscheiden, nicht sicher sein, weitere Kinder an der selben Schule einschulen zu können. Das von der Behörde gewählte Verfahren gibt inhaltlichen Kriterien jenseits gravierender Härtefälle keinen Raum. Dass insbesondere die Situation von Familien mit mehreren Kindern nicht berücksichtigt werden muss, zeigt, dass es auch in diesem Fall einen Widerspuch zwischen proklamierter Familienfreundlichkeit der Wachsenden Stadt und dem realen Handeln gibt.

Die SPD-Fraktion wird die Auswirkungen des Anmeldeverfahrens in nächster Zeit auf parlamentarischer Ebene zum Gegenstand weiterer Aktivitäten machen.

Mit freundlichen Grüßen
Luisa Fiedler