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Sehr geehrter Herr Hartmann,
laut Berichten in der Presse hat ein Student am Dienstag, 08.11.2022, in einer Vorlesung an der LMU offen sichtbar eine Schreckschusswaffe getragen. Laut unten angegebener Quelle sei der Student berechtigt gewesen, die Waffe (verdeckt) zu tragen ("Er [der Student] sei berechtigt, die Waffe zumindest verdeckt zu tragen, sagte der Sprecher. Als Grund habe der 18-Jährige Angstzustände angegeben."). Andere Medien teilen mit, der Student habe den kleinen Waffenschein besessen.
Falls diese Angaben zutreffend sind, stellt sich die Frage, warum eine Person mit offensichtlichen psychischen Problemen einen Waffenschein ausgestellt bekommt, der sie dazu berechtigt, eine Waffe zu tragen, mit der "bei unsachgemäßer Handhabung [...] erhebliche Verletzungen möglich sind".
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