Warum gibt es eine Home Office Regelung mit D/ CH, welche es den Grenzgängern erlaubt zu 100% in D zu arbeiten wohingegen es für D/ AT nicht möglich ist und man ab 01.07 wieder Vorort sein muss?
Sehr geehrter Herr Hartmann,
die Home Office Regelung zwischen D und A läuft zum 30.06. aus. Danach müssen alle Grenzgänger 75% ihrer Beschäftigungszeit in A sein. Heute kam jedoch die Meldung, dass an einer Lösung zwischen D und der CH gearbeitet wird um die Home Office Regelung flexibler zu gestalten. Warum ist dies zwischen D und A nicht möglich?
Ich arbeite bei einer österreichischen Firma, die ihren österreichischen Mitarbeitern 100% Homeoffice ermöglicht. Auf Grund der aktuellen Steuerlage werden deutsche Mitarbeiter hier benachteiligt.
Viele Grüße,
Dr. S. G.
Sehr geehrte Frau G.,
besten Dank für Ihre Nachricht.
Das Thema liegt ganz klar außerhalb der Zuständigkeit der Landespolitik.
Ich möchte dennoch ein paar Dinge erwähnen.
Die von Ihnen angesprochenen Home-office-Regelungen der Länder Österreich und Schweiz haben steuerrechtliche Hintergründe, die 100% Home-office ermöglichen.
Die Ampel-Regierung in Berlin ist sich der Problematik der unterschiedlichen Regelungen in den Ländern wohl bewusst. Man ist bestrebt, auf Europäischer Ebene zu einer einheitlichen Lösung zu kommen.
Jedoch muss ich ganz klar sagen, dass sich die Grünen Im Bundestag für das sogenannte Erörterungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber aussprechen. Das bedeutet, dass ein alternierendes Arbeiten zwischen home-office und Präsenz mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden soll.
Eine 100%ige home-office Regelung lehnen wir deshalb ab, da die MitarbeiterInnen bei zu langer Abwesenheit u.a. den Kontakt zum Team tendenziell eher verlieren, Fortbildungen weniger zur Sprache kommen etc.
Beste Grüße
Ludwig Hartmann