Frage an Ludwig Hartmann von Manfred H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hartmann,
ich wende mich an Sie in Ihrer Eigenschaft als Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks.
Eigentlich wollte mich mich an einen fränkisches MdL wenden, der/die gleichzeitig Rundfunkrat ist, konnte ein solches aber nicht finden.
Ich bitte deshalb ob Mitteilung, wer wie die Mitglieder des Rundfunkrates vorschlägt und wählt. Weiter bitte ich um Mitteilung, ob auch fränkische Belange im RR berücksichtigt werden bzw. wer hierfür zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen
aus den nördlichen Provinzen
Manfred Hofmann
Sehr geehrter Herr Hofmann,
es gibt durchaus Kolleginnen und Kollegen die als Landtagsabgeordnete im Rundfunkrat auch in Franken beheimatet sind oder in einem fränkischen Stimmkreis gewählt wurden: Dabei handelt es sich um die Kollegen Kurt Eckstein, Eduard Nöth, Eberhard Sinner (alle CSU) und die Kollegin Inge Aures (SPD). Dies bedeutet natürlich nicht, dass sich nur diese Mitglieder um die Belange Frankens im Rundfunkrat kümmern würden. Gerade als bayerischer Landtagsabgeordneter im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks, lege ich Wert darauf, dass die Entscheidungen im Rundfunkrat die Belange des gesamten Freistaats berücksichtigen. Die regionale Eigenständigkeit des BR kann auch durch die über 60jährige Geschichte des Studios Franken in Nürnberg belegt werden.
Vom Bayerischen Landtag werden 12 der 47 Mitglieder des Rundfunkrates entsprechend der Sitzaufteilung im Landtag von den Fraktionen entsandt: CSU 7 Mitglieder, SPD 2, GRÜNE, FW, FDP je 1 Mitglied. Hinzu kommt ein Mitglied der Staatsregierung. Die restlichen Mitglieder werden von den jeweiligen gesellschaftlichen Organisationen in geheimer Wahl bestimmt. Welche Organisation wahlberechtigt ist, wird durch Bekanntmachung der Staatsregierung geregelt. Eine Übersicht finden Sie im Onlineangebot des Bayerischen Rundfunks unter Unternehmen > Rundfunkrat > Mitglieder. ³Entstehen neue wahlberechtigte Organisationen so können diese ihr Recht auf Vertretung bis spätestens drei Monate vor dem Beginn jeder neuen Amtsperiode des Rundfunkrats beim Rundfunkrat geltend machen. Der Rundfunkrat hat den Antrag mit seiner Stellungnahme der Staatskanzlei zuzuleiten. Diese entscheidet über den Antrag.² (Wahlen zum Rundfunk- und Medienrat § 6). Sollten Sie konkrete Vorschläge oder Kritikpunkte zur Arbeit im Rundfunkrat haben, so können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden. Sollten Sie ein Anliegen bezüglich der Programmgestaltung der Regionalangebote des Studios Franken haben, so finden Sie hier weitere Informationen und kompetente Ansprechpartner:
http://www.br-aussenproduktion.de/studio-franken/team/index.xml .
Sollten Sie explizit Kontakt zu einem fränkischen Mitglied des Landtags wünschen, welches sich im Bereich Medienpolitik spezialisiert hat, so können Sie sich gerne an meine Kollegin Ulrike Gote wenden.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ludwig Hartmann