
(...) Die Entschädigung im Fall von ums Leben gekommenen Soldaten im Auslandseinsatz ist ebenfalls sehr ausdifferenziert. Den Hinterbliebenen stehen Übergangsbeihilfe, Sterbegeld, Leistungen aus der Beschädigtenversorgung, Ausgleichszahlungen, eine Entschädigung sowie eine Hinterbliebenenrente zu. (...)