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Lucia Puttrich
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Frage von Torsten B. •

Frage an Lucia Puttrich von Torsten B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo und Guten Abend Frau Puttrich,

mit großem Argwohn betrachte ich die geplante Einführung von ELENA. Wie verträgt sich ELENA mit dem Grundgesetz? Wie kann gemäß der Europäischen Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta, das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten garantiert werden?

Laut derzeitigen Planungen sollen die bisherigen Planungen würden dazu führen, dass in der Zentralen Speicherstelle über Jahre hinweg, evtl. lebenslang Einkommensdaten aller abhängig Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland gespeichert würden und staatliche Stellen hierüber verfügen könnten. Dies verstößt meines Erachtens gegen das Verbot Datenspeicherung auf Vorrat.

Was ist hierzu Ihre Position und wie verträgt sich ELENA, mit den derzeit stark diskutierten Verbesserungen des Datenschutzes für Arbeitnehmer?

Mit Freundlichen Grüßen

T. Bäumer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bäumer,

ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Email, in der Sie nach meiner Position zur geplanten Einführung von ELENA, also dem elektronischen Entgeltnachweis, fragen.

Hintergrund der Einführung des elektronischen Entgeltnachweises ist es, Verfahrensabläufe im Zusammenhang mit dem Entgeltnachweis zu vereinfachen. So stellen rund drei Millionen Arbeitgeber im Jahr etwa 60 Millionen Entgeltbescheinigungen in Papierform aus, die wiederum gegenüber Behörden und Gerichten zur Beantragung von Leistungen erneut elektronisch erfasst werden. Ziel ist es, diesen Medienbruch, das heißt also die Übertragung von elektronisch gespeicherten Daten auf Papier und dann von Papier erneut in elektrische Form, zu vermeiden. Dabei entstehen unnötige Kosten und Zeitaufwände, nicht zuletzt auch Eingabefehler.

Wie sie sehr richtig bemerken, ist ein solcher Vorgang nur dann durchführbar, wenn ausreichende Vorkehrungen zur Sicherung dieser sehr persönlichen Daten ergriffen werden. Ich bin der Meinung, dass das Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises diesem Gesichtspunkt Rechnung trägt.

Die Daten werden in einer zentralen Speicherstelle verwaltet. Diese sehr sensiblen Daten werden durch modernste Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Die Authentifizierung der Zugangsberechtigten erfolgt über die elektronische Signatur und können nur mit Einwilligung des Bürgers abgerufen werden, der seinerseits seine Einwilligung mittels einer elektronischen Signatur erteilen muss. Zudem ist die Flussrichtung der Datenströme vorgegeben. So können von Arbeitgeberseite nur Daten eingelesen werden, während von Behördenseite nur Daten abgerufen werden können. Letztlich werden die Daten verschlüsselt abgelegt, so dass bei einem Einbruch in die Datenbank keine zusammenhängenden Daten zu einer Person abgerufen werden können.

Zwar werden die Daten auf Vorrat gespeichert, die sinnvolle Nutzung von Daten kann aber – wie bereits ausgeführt – ausschließlich mit der Einwilligung des Bürgers erfolgen, der hierzu seine elektronische Signatur einsetzen muss. Zudem gibt es spezifische Löschungsregelungen, die vom Bürger auch durchgesetzt werden können.

Aus diesen Gründen bin ich der Meinung, dass die Vorteile dieser Regelung, die eine erhebliche bürokratische Entlastung bedeuten, den Eingriff in die Rechte des Bürgers bei weitem überwiegen. Da der Bürger bei dem Abruf der Daten mitwirken muss, ist ein Missbrauch der Daten ausgeschlossen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen kann und verbleibe

mit den besten Wünschen für das bevorstehende Weihnachtsfest und für das neue Jahr
Ihre

Lucia Puttrich MdB