Frage an Lucia Puttrich von Alois H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Laut Medienberichten sollen die Angehörigen der Kundusopfer entschädigt werden. Was wird getan um unsere Soldaten bei ihrer schwierigen Aufgabe (Kriegseinsatz) besser zu schützen? Es kann nicht sein, dass die Befehlsgeber handeln müssen mit dem Staatsanwalt im Rücken.
Weiterhin hätte ich gerne gewusst, wie die Angehörigen unserer zu Tode gekommenen Soldaten bzw. unsere verwundeten Soldaten entschädigt werden?
Sehr geehrter Herr Hobler,
vielen Dank für Ihre Teilnahme an der sicherheitspolitischen Diskussion in Deutschland. Gerne beantworte ich Ihre Fragen zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr.
Die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten im Auslandeinsatz ist uns sehr wichtig. Als Parlamentsarmee hat die Bundeswehr hier einen besonderen Anspruch auf bestmögliche Ausrüstung. Bei Patrouillenfahrten sind unsere Soldaten mit geschützten Fahrzeugen unterwegs, deren Schutzniveau höchsten Ansprüchen genügt. Genauso gibt es im Feldlagerbereich befestigte Gebäude, die im Bedarfsfall als Bunker genutzt werden können. Im Bereich Schutz profitiert die Bundeswehr in besonderem Maße von technischen Innovationen. Fahrzeuge neuester Generation und aktive Systeme zum Feldlagerschutz werden zukünftig für noch bessere Sicherheit sorgen. Dennoch kann es niemals 100%ige Sicherheit geben, ein Restrisiko bleibt. Es möglichst gering zu halten, dort sehen wir Parlamentarier unsere Verantwortung.
Das Thema Rechtssicherheit steht in dieser Legislaturperiode ganz oben auf der Agenda. Wir wollen zeitnah eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft einrichten, die sich ausschließlich mit rechtlich relevanten Fällen im Auslandseinsatz beschäftigt. Diese Forderung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits in der letzten Legislaturperiode vorgebracht. Innerhalb der Regierungsfraktionen, aber auch darüber hinaus besteht hier ein breiter Konsens. Zusätzlich sollte über eine Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Handeln im Auslandseinsatz nachgedacht werden. Unterhalb der Ebene einer nicht durchsetzbaren Grundgesetzänderung kann eine gesetzliche Initiative seitens des Parlaments durchaus sinnvoll sein.
Die Entschädigungsregelungen bei Verwundung oder Tod im Auslandseinsatz sind uns eine Herzensangelegenheit und Ausdruck verantwortungsvollen parlamentarischen Handelns. In der letzten Legislaturperiode konnten eine Vielzahl von überfälligen Verbesserungen durchgesetzt werden.
Mit dem Einsatzweiterverwendungsgesetz wurde eine rechtliche Lücke geschlossen, bei der es dringenden Handlungsbedarf gab. Das Gesetz sorgt mittlerweile dafür, dass im Einsatz verwundete Soldatinnen und Soldaten weiter in der Bundeswehr beschäftigt werden können. Sie werden in diesem Fall in das Verhältnis eines Berufssoldaten überführt. Damit wird die finanzielle Existenz der verwundeten Soldaten gewährleistet. Auch wenn eine Soldatin oder ein Soldat nicht von dieser gesetzlichen Neuregelung Gebrauch machen möchte, gibt es eine breite Palette von Hilfeleistungen. Ein Zeitsoldat, der dienstunfähig ausscheidet, erhält eine finanzielle Absicherung bestehend aus Beschädigten- und Dienstzeitversorgung, einer Ausgleichszahlung und einer Rente der Deutschen Rentenversicherung. Hinzu kommt eine Entschädigungssumme von 80.000 Euro. Berufssoldaten erhalten neben der einmaligen Entschädigung ein erhöhtes Unfallruhegehalt. Dies beläuft sich auf 80 Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der übernächsten Besoldungsgruppe beziehungsweise einer gesetzlich festgelegten Mindestbesoldungsgruppe.
Die Entschädigung im Fall von ums Leben gekommenen Soldaten im Auslandseinsatz ist ebenfalls sehr ausdifferenziert. Den Hinterbliebenen stehen Übergangsbeihilfe, Sterbegeld, Leistungen aus der Beschädigtenversorgung, Ausgleichszahlungen, eine Entschädigung sowie eine Hinterbliebenenrente zu. Es werden dabei alle Unfälle im Einsatz, aber auch Erkrankungen, die auf die besonderen Verhältnisse im Einsatzland zurückzuführen sind, erfasst. Die finanzielle Versorgung der Witwe oder des Witwers eines bei einem Einsatzunfall ums Leben gekommenen Berufssoldaten beträgt 60 Prozent des erhöhten Unfallruhegehaltes. Zugrunde gelegt wird dabei eine Besoldungsstufe, die zwei Stufen über der des Verstorbenen liegt und ein pauschaler Ruhegehaltssatz von 80 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Zusätzlich gibt es eine Einmalzahlung.
Mit diesem umfangreichen Paket unterstreichen wir unseren Anspruch auf Politik für unsere Soldatinnen und Soldaten. Uns als CDU/CSU ist es wichtig, dass im bedauernswerten Fall von körperlichen Schäden bei der Pflichterfüllung im Ausland zügig und unbürokratisch im Sinne der Betroffenen gehandelt wird. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Lucia Puttrich MdB