
(...) Leider hinkt die CDU immer noch unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit hinterher. In zentralen politischen Fragen musste in den vergangenen Jahren oft erst ein Gericht Recht sprechen, bevor die Bundesregierung handelte: Hinterbliebenenversorgung, Familienzuschlag, gemeinsame steuerliche Veranlagung, Ehegattensplitting, Adoptionsrecht - stets wehrte (und wehrt) sich die Bundesregierung gegen die rechtliche Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen - bis das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung fällen musste bzw. gefällt hat. (...)