
(...) Zusammenfassend ist meine Position: Das mögliche Renteneintrittsalter sollte angehoben werden, z.B. auf 67 Jahre als Berechnungsgrundlage für den "Eckrentner". Allerdings sollte dieser Zeitpunkt flexibel gehandhabt werden: Jemand der länger arbeiten möchte, sollte diese Möglichkeit erhalten, jemand der kürzer arbeitet sollte dann keine Abschläge hinnehmen müssen, wenn er aufgrund seiner Tätigkeit nicht bis 67 arbeiten kann. (...)