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Lothar Binding
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Frage von Claus D. •

Frage an Lothar Binding von Claus D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Binding,

ich habe in den vergangenen Jahren Ihr zielgerichtetes Engagement in Sachen Nichtraucherschutz mit großer Anteilnahme verfolgt und bin Ihnen außerordentlich dankbar dafür. Tatsächlich hat sich vor allem bedingt durch Ihren Anstoß sehr viel getan. Ich verkehre oft in Speisegaststätten und weiß es sehr zu schätzen, in rauchfreier Umgebung essen zu können. Leider gibt es aber hier auf den Dörfern (Landkreis Karlsruhe) seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Einraum-Gaststätten praktisch keine Kneipe mehr, die rauchfrei geführt wird. Fast alle Betreiber nutzen die Ausnahmeregel und erlauben wieder das Rauchen. Daher blicke ich neidisch auf die Verhältnisse in Bayern.
Ich erinnere mich, dass kurz nach dem Referendum zum Nichtraucherschutz in Bayern Anfang Juli in der Presse zu lesen war, dass Sie sich erneut bemühen wollen, einen Gruppenantrag einzubringen um den Nichtraucherschutz bundesweit eventuell über die Arbeitsstättenverordnung umfassender zu regeln. Meine Frage ist nun: Was ist aus diesen Plänen geworden?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Durst,

vielen Dank für Ihre Frage und den freundlichen Zuspruch. In den letzten Jahren konnte trotz des großen Scheinriesen „Lobby der Tabakindustrie“ das Thema Tabakprävention an Bedeutung gewinnen. So wurde die Tabaksteuer durch die rot-grüne Koalition erhöht. Das Mindestalter für den Kauf von Tabakwaren wurde auf 18 Jahre angehoben. Durch das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, Bundesnichtraucherschutzgesetz, besteht seit September 2007 in Einrichtungen des Bundes und im öffentlichen Nahverkehr gesetzlicher Schutz vor Passivrauchen. Diese Erfolge wären nicht ohne die große Unterstützung durch die vielen engagierten in den Nichtraucherschutzvereinen, Verbänden, der Wissenschaft und vor allem den positiven Berichterstattungen in den Medien möglich gewesen. Auch die unendlich vielen Bürgerinnen und Bürger die sich engagieren helfen dabei mit. Dennoch gibt es noch viel zu tun.

Für den Arbeitsschutz hat der Bund bedauerlicherweise bisher keine Verbesserungen beschlossen, was zu dem erwarteten und befürchteten Flickenteppich in den Ländern mit unüberschaubaren und unbefriedigenden Einzellösungen geführt hat. Denn weitere Regelungen wurden in den Landesnichtraucherschutzgesetzen getroffen, die leider von Land zu Land unterschiedlich, mal gut oder auch weniger gut, sind. Das Resultat dieser schlechten Politik beschreiben Sie ja auch sehr anschaulich: „Auf vielen Dörfern gibt es seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Einraum-Gaststätten praktisch keine Kneipe mehr, die rauchfrei geführt wird. Fast alle Betreiber nutzen die Ausnahmeregel und erlauben wieder das Rauchen.“ Mit fehlt dafür das Verständnis, denn der Rauch in den Gaststätten vergrault mehr Kunden bzw Gäste als er einlädt.

Darum freut es mich umso mehr, dass sich über 60 Prozent der Menschen in Bayern nicht beirren ließen, ihre Stimme beim Volksentscheid für einen besseren Gesundheitsschutz abzugeben und der bayrischen Landesregierung einen deutlichen Arbeitsauftrag für die Rückführung zum früheren guten Gesetz erteilt haben. Das Ergebnis unterstreicht nochmals ganz deutlich die Zahlen, die durch frühere Befragungen wissenschaftlich ermittelt wurden. Durch die vielen Zuschriften, die ich erhalte, erfahre ich immer wieder, dass der Wunsch nach einer klaren und verlässlichen Gesetzgebung groß ist - übrigens wird dieser auch von vielen Gastwirten geäußert, die mit Nachdruck Planungssicherheit und Wettbewerbsgleichheit fordern. Daher blicken sicher viele Menschen in unserem Land „neidisch“ auf die zukünftig guten Verhältnisse in Bayern. Sie beschreiben Folgerichtig: Gesundheitsschutz muss aber bundeseinheitlich gelten. Hieraus ist der klare Auftrag an die Bundesregierung abzuleiten, ein gutes einheitliches Bundesgesetz auf den Weg zu bringen.

Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen habe ich den Parlamentarierkreis Ni(e)kotin gegründet, der sich durch den Beitritt von Abgeordneten aus anderen Bundestagsfraktionen stetig vergrößert. Das ist eine gute Entwicklung, denn unsere Initiative soll auf möglichst vielen Schultern, und Partei unabhängig, getragen werden. Gemeinsam haben wir uns vorgenommen im Herbst der Bundesregierung einen fraktionsübergreifend erarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen. Rechtliche Anknüpfungspunkte bieten der Gesundheitsschutz und auch der Arbeitsschutz. Wir arbeiten daran, in Europa den Anschluss an andere Länder wie beispielsweise Irland, Frankreich, Italien etc., die seit Jahren gute Erfahrungen mit ihren Gesetzen machen, herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Lothar Binding