(...) Insofern können Bürger*innenräte eine sehr sinnvolle Ergänzung unserer parlamentarischen Demokratie darstellen. (...)
(...) Nach einiger Zeit entstand der Eindruck, als hätten sich die Fragesteller hier miteinander abgestimmt (...)
(...) Im Gegenteil: ich denke Derivate haben ihre Berechtigung. Und sie haben auch unter Beachtung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG weiterhin ihre Bedeutung. (...)
(...) Die finanziellen Folgen der COVID19-Pandemie für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und den Staat, lassen sich nicht mit einer einzigen Maßnahme bewältigen. Wir brauchen ein ganzes Spektrum verschiedener Maßnahmen: Zeit, Ehrlichkeit und Engagement. (...)
(...) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2016 die Verfassungskonformität der Verlustabzugsbeschränkungen bei betrieblichen Termingeschäften in § 15 Abs. 4 EStG geprüft (...)
Sie haben sicher bemerkt, dass ich bei den vielen anderen Frage auch auf Berechnungsbeispiele nicht eingegangen bin. Berechnungsbeispielen liegen bestimmte Verhalten am Markt zugrunde, eine bestimmte Bereitschaft Risiken einzugehen – und in diese Risikobereitschaft müssen Sie künftig das Risiko für Sie nicht verantwortbare Verluste zu machen, miteinrechnen. Dabei können Sie ja auch als Privatanleger Verluste verrechnen, aber nicht in beliebiger Höhe. Das Risiko, das sich aus der möglichen Steuerzahlung ergibt, ist kalkulatorisch miteinzubeziehen.