Die Energiewende wurde so weiter beschleunigt und wir haben für bezahlbare, sichere und saubere Energie gesorgt. Die höheren und planbaren Einspeisevergütungen sind ein zentraler Bestandteil dieser Strategie.
Nein, für den eingespeisten Strom aus einem Notstromspeicher müssen keine Netzgebühren an den Energieversorger gezahlt werden. Die Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher haben wir im Bundestag bis 2029 verlängert.
Einen wichtigen ersten Schritt sind wir mit der verbindlichen, staatlichen Tierhaltungskennzeichnung gegangen. Verbraucher*innen können sich damit bewusst für nachhaltige Haltungsformen entscheiden. Landwirt*innen wiederum erhalten eine sichere Perspektive und finanzielle Unterstützung für den erforderlichen Umbau der Ställe.
Ich habe keine Einsicht in Einzelfälle und weiß deshalb nicht, wie genau Ihr Anbieter seine Kosten berechnet. Fragen Sie doch einmal dort direkt nach, die Mitarbeiter*innen vor Ort können Ihnen sicher gezielter weiterhelfen.
Für private Anlagenbetreiber rechnet sich eine PV-Anlage vor allem durch die eingesparten Stromkosten, da der selbst erzeugte Solarstrom günstiger ist als der vom Energieversorger bezogene
Die 70-Prozent-Einspeisebegrenzung für PV-Bestandsanlagen über 7 kWp ist nicht mehr zwingend erforderlich