Welchen Effekt hatte nach Ihrer Auffassung die einrichtungsbezogene Impfpflicht? Würden Sie heute wieder so abstimmen wie am 10.12.2021?
Gemeint ist hier die Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Drucksachen 20/188 und 20/250.
Sehr geehrter Herr M.,
die einrichtungsbezogene Impfpflicht stand im Bundestag zur Abstimmung, als die Delta-Variante des Coronavirus dominant und die danach bezüglich Omikron erlangten entscheidenden Erkenntnisse noch nicht bekannt waren. Zum Gesetzentwurf und ihrem Abstimmungsverhalten hat Frau Teuteberg vor dem Hintergrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Erkenntnisse eine persönliche Erklärung zu Protokoll gegeben.
Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ist von einer allgemeinen Impfpflicht zu unterscheiden, wobei immer die Verhältnismäßigkeit zu prüfen ist. Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geht es um den Schutz besonders vulnerabler Personengruppen, weshalb ggf. andere Maßnahmen gerechtfertigt sein können.
Frau Teuteberg ist Mitinitiatorin des Antrages gegen eine allgemeine Corona-Impfpflicht und hat sich sowohl in Ihrer Rede in der Orientierungsdebatte des Bundestages zu diesem Thema als auch in ihrem Abstimmungsverhalten zur allgemeinen Impfpflicht und der letzten Novelle des IfSG sowie Interviews zum Thema klar positioniert.
Wir bitten um Verständnis dafür, keine Einschätzungen im Konjunktiv („würden“) abzugeben.
Freundliche Grüße
Team Teuteberg