Wann wird Staatsangehörigkeitsrecht reformiert und Mehrstaatigkeit ermöglicht?
Sehr geehrte Frau Teuteberg, was hat FDP bis jetzt unternommen, um eigenes Wahlversprechen in Bezug auf die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zu realisieren? Mir ist bis heute die Aussage des FDP-Generalsekretärs in Erinnerung geblieben, "jetzt sei noch nicht der richtige Zeitpunkt für diese Reform"? Wann kommt der "richtige Zeitpunkt" für das neue Staatsangehörigkeitsrecht aus FDP-Sicht? Teilen Sie persönlich die blockierende Haltung Ihrer Parteikollegen? Danke!
Sehr geehrte Frau S.,
zuständiger Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Thema Staatsangehörigkeitsrecht ist Herr Stephan Thomae MdB. Sie erreichen sein Büro unter folgender E-Mail-Adresse: stephan.thomae@bundestag.de.
Persönlich hält Frau Teuteberg den Erwerb der Staatsangehörigkeit für Ergebnis und Ziel einer gelungenen Integration in die deutsche Gesellschaft. Mehrstaatigkeit ist kein Wert an sich und sollte nicht zur Regel und über viele Generationen hinweg vererbt werden. Ausnahmen gibt es schon unter der geltenden Rechtslage. Nach spätestens zwei Generationen sollten sich Einwanderer in der Regel für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts wird nach der Ressortabstimmung der Bundesregierung im Kabinett als Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Freundliche Grüße
Team Teuteberg