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Linda Teuteberg
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Frage von Gernot M. •

Setzen Sie sich mit Ihrer juristischen Kompetenz im Innenausschuss für eine amtsangemessene Besoldung aller Beamten ein? Der Referentenentwurf ist an zentraler Stelle evident verfassungswidrig

Wohnkosten werden anhand der Mietenstufe des WoGG ermittelt. Der Entwurf begründet das wie folgt: "Eine an den Wohnsitz des Alimentationsberechtigten anknüpfende Abstufung der Mindestalimentation ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar (vgl. BVerfG, ebd. [Rn. 61]). Daher stellt der Gesetzentwurf zur realitätsgerechten Ermittlung der Wohnkosten auf die unterschiedlichen Mietenstufen der WoGV, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger zugeordnet sind, ab" (vgl. S. 56).
Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch solche Bemessungen als sachwidrig betrachtet und im direkten Vorfeld der Rn. 61 der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben: "Eine Übernahme der in den Existenzminimumberichten angewandten Methode kommt nicht in Betracht.“ Eine weitere Betrachtung des Gesetzentwurfs erübrigt sich von daher eigentlich bereits. Der Entwurf nimmt (leider) an zentraler Stelle eine evident sachwidrige Bemessung vor.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

danke für Ihre Anfrage.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 Vorgaben für die amtsangemessene Alimentation von Beamten getroffen, die mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung umgesetzt werden sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamten zu bemessen sind. Neben einer Einzelfallprüfung, die in der Praxis nicht durchführbar sein dürfte, hat das Gericht dem Gesetzgeber auch freigestellt, eine pauschale Regelung anhand der Mietstufen des Wohngeldgesetzes zu treffen (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18, Rn. 61 und 2 BvL 6/17, Rn. 53).

Fachlich zuständig für dieses Thema ist in der FDP-Bundestagsfraktion Herr Konstantin Kuhle (konstantin.kuhle@bundestag.de).

Freundliche Grüße

Team Teuteberg

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