"Nach spätestens zwei Generationen sollten sich Einwanderer in der Regel für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen." Erklären Sie bitte den Begriff "Einwanderer der dritten Generation"
Sehr geehrte Frau Teuteberg, sehr geehrtes Team Teuteberg, ein weiterer Satz Ihrer Antwort ist für mich auch erklärungsbedürftig. Was heißt Einwanderer nach 2 Generationen? Ich bin zugewandert, mein Sohn ist hier geboren und ist Deutscher. Bleibt er für Frau Teuteberg "Einwanderer", obwohl er keine eigene Einwanderungsgeschichte hat? Und seine eventuellen Kinder genauso? Ich gehe mit Ihrer Position redlich um, leider tragen Ihre Äußerungen nach meinem Verständnis keine liberale Handschrift, ich erkenne eher den Geist anderer Parteien und möchte einfach wissen, ob das FDP Wahlprogramm, in dem wörtlich auf der Seite 58 steht: "Das Deutsche Staatsangehörigkeitsrecht sollte grundsätzlich im Fall einer Einbürgerung auch die Mehrstaatigkeit zulassen." von Frau Teuteberg geteilt wird.
Sehr geehrte Frau S.,
es steht Ihnen frei, Ihre eigene Meinung zu vertreten.
Indes enthält sowohl das Wahlprogramm der FDP mehr als den von Ihnen zitierten Satz: insbesondere die Forderung nach einem Generationenschnitt beim Thema doppelte Staatsangehörigkeit, die Sie hier einfach verschweigen.
Im Übrigen gilt Art. 38 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes.
Freundliche Grüße
Team Teuteberg