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Linda Teuteberg
FDP
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Frage von Herbert D. •

Frage an Linda Teuteberg von Herbert D. bezüglich Wirtschaft

Thema: Wirtschaft

Betreff Insolvenzandrohung aus Anlaß der Verfehlungen gem. § 335 HGB
Sehr geehrte Frau Teuteberg, sind Sie, wie eine Reihe von Abgeordneten der SPD oder GRÜNEN auch der Meinung, daß es wichtig sei, daß jede GmbH oder vergleichbare Gesellschaft ihre Bilanz in den Bundesanzeiger stellt? Auch die KMU?
Ist es wichtig, daß Steuerberater immense Gebühren einnehmen, indem sie aus den vorhandenen Bilanzdaten einen Klick in Richtung Bundesanzeiger machen?
Müssen wirklich KMU unter diese Regel fallen, die bei Nichtbeachtung immense Bußgelder ausmachen?
Sollte nicht das Bundeskanzleramt mal die Summe dieser aufgelaufenen, zumeist uneinbringlichen Bußgelder abfragen, um zu erkennen, daß das ein Nonsens ist, das völlig gegen den ausgesprochenen Willen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsvereinfachung angesagt wurde?
Ich erinnere an geschwollene Worte von Prof. Dr. Altmaier und Dr. Helge Braun.
Müssen wir in Deutschland mit 150% die in der EU gefaßten Regeln beachten, die wir selber mit beschlossen haben und dann intern auf diese Pflicht verweisen?
Sind Bilanzen aus dieser Quelle wirklich so wertvoll, wie man die von WireCard, HSH-Nordbank, Bayerische Landesbank und mehr - sieht?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dirksen,

ihre Unzufriedenheit mit der aktuellen rechtlichen Lage ist nachvollziehbar. Die Tatsache, dass eine GmbH ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlichen muss, dient dem Zweck, die Transparenz der buchhalterischen und finanziellen Situation von Unternehmen zu erhöhen. Sie stellt einen Ausgleich zur Haftungsbeschränkung dar und soll damit einen effektiven Gläubigerschutz bewirken. Dieses Ziel wird jedoch in der Praxis nicht selten verfehlt.

So ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine durch die von der FDP-Bundestagsfraktion gestellte Kleine Anfrage (Drucksache 19/2094), dass sich die Einnahmen des Staates aus Ordnungsgeldern wegen Verletzung der Transparenzpflicht im Jahr 2017 auf 82,2 Mio. EUR beliefen (Tendenz steigend). Noch gravierender: Auch die Anzahl der Bußgeldverfahren wegen eingereichter sogenannter Nullbilanzen ist laut der Aufstellung gestiegen. Bei einer Nullbilanz wird zwar formal eine Bilanz offengelegt, allerdings werden statt der realen Werte bei den einzelnen Positionen nur Nullen eingetragen. Damit kann sich das Unternehmen zwar der Publizitätspflicht praktisch entziehen, – muss aber ein Bußgeld zahlen.

Dies zeigt, dass Unternehmen noch immer einen Wettbewerbsnachteil bei der elektronischen Offenlegung befürchten und lieber eine Strafe in Kauf nehmen als ihre Zahlen öffentlich zu machen. Wir sehen daher Reformbedarf. Die Bundesregierung muss die vor allem für den Mittelstand knappen Fristen überdenken, ohne das Ziel der Transparenz aus den Augen zu verlieren.

Mit freundlichen Grüßen

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