Frage an Linda Teuteberg von Jesper B. bezüglich Innere Sicherheit
Hallo Frau Teuteberg,
ich wollte fragen, wie Sie zu einem Verbot automatischer Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit durch die Polizei oder andere staatliche Akteure stehen?
Danke und beste Grüße,
Jesper Bellennbaum
Sehr geehrter Herr Bellenbaum,
wir als FDP-Bundestagsfraktion haben uns mit einem Antrag klar dagegen ausgesprochen, dass im Rahmen der Novelle des Bundespolizeigesetzes die Bundespolizei die Befugnis zur automatisierten Gesichtserkennung erhält. Denn eine flächendeckende automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum passt nicht zu einem freiheitlich-demokratischen Staats- und Gemeinwesen. In der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sind das Recht auf Privatsphäre und auf informationelle Selbstbestimmung als Ausdruck des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Grundgesetz besonders geschützt. Die anfangs durch die Gvon der großen Koalition geplante intelligente Videoüberwachung mit automatisierter Auswertung von Bilddaten stellt ein Überwachungsmittel und einen Grundrechtseingriff dar, der die Freiheit des Einzelnen übermäßig einschränkt. Dies lehne ich als Freie Demokratin ab.
Außerdem existiert die erforderliche spezielle Rechtsgrundlage für den Einsatz intelligenter Videoüberwachung und insbesondere automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum durch die Bundespolizei nicht. Zwar kann das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum insbesondere zum Zweck der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung durch Gesetze und Maßnahmen eingeschränkt werden, der massenhafte Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist allerdings völlig unverhältnismäßig. Daher begrüße ich es, dass das verabschiedete Bundespolizeigesetz keine elektronische Gesichtserkennung mehr vorsieht .
Mit freundlichen Grüßen
Linda Teuteberg