Frage an Linda Teuteberg von Bernd L. bezüglich Menschenrechte
Guten Tag,
im "zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" steht im §28 des Infektionsschutzgesetzes unter anderen der Passus, dass sich betroffene Personen durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen. Das heisst im Klartext "Impfpflicht"!? Wie stehen Sie zu, in unserem im Grundgesetz verankertem Recht, auf körperliche Unversehrtheit?? Mit derartigen (eventuellen) Zwangsmassnahmen würde mein Vertrauen zu unserer Regierung und zu unserer Demokratie erheblich beschädigt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Langer
Sehr geehrter Herr Langer,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich erlaube mir zunächst den Hinweis, dass das "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" keine Impfpflicht vorsieht. Das wird aktuell leider oftmals verwechselt bzw. missverstanden.
Auch möchte ich darauf hinweisen, dass trotz intensiver Forschung derzeit leider noch kein Impfstoff existiert und auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein solcher Impfstoff schnell und für viele Millionen Menschen verfügbar ist. Für uns ist klar, dass Impfungen immer einen Schutz vor Krankheiten darstellen müssen. Der Impfstoff muss dabei wirksam, sicher und verträglich sein. Da diese Kriterien derzeit nicht erfüllt sind, ist aus unserer Sicht eine Debatte zur Impfpflicht nicht notwendig.
Unabhängig davon stehen Freie Demokraten staatlichen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit kritisch gegenüber und verlangen für die Rechtfertigung derartiger Maßnahmen strenge Voraussetzungen.
Wir haben als FDP am 14. Mai gegen den Gesetzesentwurf der Regierungskoalition gestimmt. Als Fraktion haben wir unter anderem kritisiert, dass der Bund sich mit dem Gesetz erhebliche Kompetenzen für den Fall einer epidemischen Notlage sichert. Dabei werden die Beteiligungs- und Kontrollrechte des Parlaments nicht ausreichend beachtet.
Mit freundlichen Grüßen
Linda Teuteberg