Frage an Linda Teuteberg von Andreas B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Teuteberg,
ich finde die brandenburgische Rechtslage zum Ladenschluss sehr verwirrend. Es ist schwer nachzuvollziehen, warum einige Läden sonntags öffnen dürfen und andere nicht.
Meine Frage, die ich auch anderen Kandidaten stelle:
Sehen Sie da einen Änderungsbedarf?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Blobel
Sehr geehrter Herr Blobel,
die FDP und auch ich persönlich befürworten eine Regelung des Ladenschlusses durch die Länder und die völlige Freigabe des Ladenschlusses an Werktagen, also von Montag bis Samstag.
Beides ist inzwischen geltende Rechtslage, war aber lange anders und keineswegs selbstverständlich. Wir wollen möglichst viel Wettbewerb und die freie Entscheidung von Händlern wie Kunden, wann sie anbieten bzw. einkaufen wollen.
Das Ladenschlussgesetz bleibt ein Spagat zwischen den Interessen von Händlern und Kunden, den Schutzinteressen der Arbeitnehmer im Einzelhandel und dem Schutz des Sonntages.
Sie sprechen ganz konkret die Frage der Sonntagsöffnung an. Hierzu gibt es auch bei uns unterschiedliche Meinungen - von der Freigabe des Sonntages bis zu dessen Schutz. Persönlich finde ich diese Frage auch schwierig zu beantworten und entscheide mich in der Abwägung verschiedener Argumente für den weiteren Schutz des Sonntages. Der Sonntag ist der einzige Tag der Woche, der grundsätzlich (von zwingenden Ausnahmen wie medizinischer Versorgung, Landwirtschaft usw.) zuverlässig als freier Tag für religiöse, familiäre und ehrenamtliche Aktivitäten zur Verfügung steht. Ausnahmen davon bilden Berufe, für die man sich im Wissen um Sonn- und Feiertagsarbeit entscheidet.
Die Ausnahmen, die es für den Handel am Sonntag gibt, müssen wegen des Eingriffes in die wirtschaftliche Freiheit, den das grundsätzliche Sonntagsöffnungsverbot bedeutet, hinreichend gerechtfertigt sein und gehören daher regelmäßig auf den Prüfstand. Im Sinne einer klaren, verständlichen und den regionalen Gegebenheiten entsprechenden sinnvollen Regelung sollte das Ladenschlussgesetz daher immer wieder Gegenstand neuer Überlegungen sein. Einen Änderungsbedarf im Sinne einer generellen Freigabe der Sonntagsöffnung sehe ich aber nicht.
Freundliche Grüße
Linda Teuteberg