Unter anderem in der Süddeutsche Zeitung wird über "Abgeordnete wollen offenbar Antrag über AfD-Verbotsverfahren einbringen" berichtet. Würden Sie einem solchen Antrag zustimmen?
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für die Ihre Anfrage zu diesem wichtigen Thema, welches zu Recht intensiv in der Gesellschaft wie auch im Bundestag debattiert wird.
Nach mehreren intensiven Debatten auch innerhalb meiner Fraktion und Partei zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahren hat sich es für mich nochmal bestätigt, dass ich den dafür fraktionsübergreifend auf den Weg gebrachten Antrag von Marco Wanderwitz und anderen unterstützen möchte. So habe ich gerne die Gelegenheit wahrgenommen, zu den ersten Unterzeichner*innen dieses Gruppenantrages zu gehören.
Als Bundestagsabgeordnete erlebe die AfD im parlamentarischen Alltag tagtäglich in Debatten immer wieder als eine Partei, die extreme, demokratie- und menschenverachtende Beiträge bei vielen Gelegenheiten einbringt und den demokratischen Diskurs damit zunehmend vergiftet. Die AfD ist nach meinem Erleben eine unsere Demokratie verachtende Partei. Sie sät Hass gegen Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen und fügt unserem Land damit großen Schaden zu. Nicht umsonst behalten unsere Sicherheitsbehörden ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Blick und haben bislang schon mehrere AfD-Gliederungen und Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die durch investigative journalistische Recherche offen gelegten Pläne der Rechtsextremist*innen zur Entrechtung und Vertreibung von vielen Millionen Menschen entsetzen mich und sehr sehr viele andere im Land.
Wir stellen uns als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen dieser großen Herausforderung. Wir haben im Bundestag in den letzten beiden Jahren bereits verschiedene Gesetze beschlossen, mit denen wir den Umtrieben von Extremist*innen auch rechtsstaatlich entgegentreten: Um den Missbrauch öffentlicher Gelder für Demokratiezersetzung zu verhindern, haben wir eine Regelung verabschiedet, nach der parteinahe Stiftungen nun nicht nur bekennen, sondern auch sicherstellen müssen, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung und für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv eintreten. Eine Stiftung, die dieses Fundament untergräbt, kann keine staatlichen Gelder erhalten. In der Parteienfinanzierung haben wir dafür gesorgt, dass unlautere Parteienwerbung durch reiche Hintermänner nun besser unterbunden werden kann. Und wir haben im Bundesrecht dafür gesorgt, dass Verfassungsfeind*innen schneller aus dem Öffentlichen Dienst und aus der Bundeswehr entfernt werden können. Das sind nur einige Beispiele, die die AfD und andere rechtextreme Parteien und Gruppierungen in ihren Aktivitäten einschränken können.
Es ist mir jedoch auch ein großes Anliegen, dass wir jetzt ins Handeln kommen und darauf hinwirken, dass gerichtlich überprüft wird, ob es vom Grundgesetz gedeckt ist, dass diese Verbreitung von Hass und Hetze künftig auch weiterhin durch öffentliche Finanzierung durch alle in dieser Gesellschaft mitfinanziert werden muss.
Mir ist dabei sehr bewusst, dass wir alle nicht abschätzen können, wie ein solches Verfahren ausgehen wird. Ich habe daher großen Respekt auch vor allen, die noch zögern, einen solchen Antrag zu unterstützen. Ich weiß, dass eigentlich all meine Kolleg*innen ebenso wie ich durch und durch abgestoßen sind von den Beschimpfungen, Beleidigungen und auch extremen Fantasien zur Ausgrenzung und Abschiebung von Menschen, die nicht ins AfD-Weltbild passen und die wir sitzungswöchentlich auch im Parlament erleben. Deshalb gibt es in der Abwägung zur Unterstützung des AfD-Verbotsantrages durchaus die berechtigte Sorge davor, was passiert, wenn ein entsprechender Antrag im Bundestag oder vor dem Bundesverfassungsgericht auch scheitert.
Ich bin jedoch fest überzeugt, dass wir als Demokrat*innen diesen Schritt versuchen müssen. Und zwar genau jetzt! Vielen Dank, dass Sie und viele andere engagierte Bürger*innen uns auf diesem Weg unterstützen und begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Linda Heitmann, MdB