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Leon Eckert
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Frage von Jochen T. •

Warum werden unsere Gefängnisssysteme nicht verbessert, nach z.Bsp. Norwegischem System, die Rückfallquote dort ist einmalig gering, es scheint hier einfach ein Geschäftsmodell zu sein?

Ich frage mich warum sich beim Justizsystem nicht an Ländern wie Schweden und Norwegen orientiert wird, wenn es um Inhaftierung von Tätern geht.
So scheint das Unsere System eher eine Kreislaufwirtschaft zu erzeugen als Menschen umzuerziehen denn die Rückfallquote entbehrt jeder Zweifel der Inneffizienz des Haftsystems.
Gefangene haben hier nur unzureichende Vorbereitung auf draussen.
Ich musste selbst erleben wie ein Bekannter aus meiner ehem.Klasse nach 2Jahren Haft quasi komplett
unselbständig und unhandlungfähig sowie noch derber Traumatisiert abstürzte nach Taten welche solcherlei Folgen eigentlich nicht rechtfertigen(Cannabiskonsum+Eigenbedarfanbau),
die Folgekosten von zerstörten Personen trägt ja schließlich auch wieder die Allgemeinheit.
Ich meine dies ist hochgradig unwirtschaftlich geregelt worden.
Belege:
https://www.youtube.com/watch?v=ZYsTveUkhrw
https://www.youtube.com/watch?v=6H2OLrBkzjo
https://www.youtube.com/watch?v=0Mdn2c9Dr4A

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr J. T..,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse, sowie Einsatz in diesem Bereich.

In der Tat ist das strafrechtliche Sanktionssystem aus unserer Sicht reformbedürftig.

Deswegen haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass Sanktionssystem so zu überarbeiten, dass Prävention und Resozialisierung im Vordergrund stehen. Dabei soll sich die Kriminalpolitik ausschließlich an Evidenz und der Evaluation bisheriger Gesetzgebung im Austausch mit Wissenschaft und Praxis orientieren.

Dazu gehört zum Beispiel eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe. Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss derzeit pro Tagessatz einen Tag im Gefängnis verbringen. Damit handelt es sich um eine verdeckte Strafverschärfung, denn die Person wurde zu einer (milderen) Geldstrafe verurteilt und nicht zu einer (strengeren) Freiheitsstrafe. 

Wir sehen die Ersatzfreiheitsstrafe kritisch, weil sie armutsbetroffene Menschen benachteiligt und dabei auch zu einer Überlastung des Strafvollzugs führt.

Wir brauchen eine umfassende Reform des Sanktionssystems, z.B.:

1. Verrechtlichung der gemeinnützigen Arbeit als primärer Ersatzstrafe („Schwitzen statt Sitzen“)

2. Für Personen, die nicht in der Lage sind, gemeinnützige Arbeit zu leisten, kommt es auf Betreuungsangebote an, die aber nur außerhalb der Strafrechtspflege sinnvoll zu leisten sind.

3. Straftatbestände,  die  in  wissenschaftlich  erforschtem  Zusammenhang  mit  Armut  stehen, zu entkriminalisieren (z.B. Fahren ohne Fahrschein).

Aber auch eine Überarbeitung von Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen haben wir uns vorgenommen.

Mit besten Grüßen

Leon Eckert

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