
(...) die von Ihnen angesprochene rentenrechtliche Zuverdienstgrenze bei vorzeitigem Rentenbezug von 400,- € pro Monat auf das Beamtenrecht übertragen. Zugleich wurde die Regelung übertragen, dass zusätzlich innerhalb eines Kalenderjahres die monatlichen Zuverdienstgrenzen zweimalig überschritten werden können und damit insgesamt bis zum 14fachen des Betrages hinzuverdient werden kann, ohne Einbußen bei der Pension zu erleiden. (...)