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Leo Dautzenberg
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Frage von Christiane S. •

Frage an Leo Dautzenberg von Christiane S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dautzenberg

Eigentlich würde ich diese Frage gerne der Bundeskanzlerin stellen.Nun gut,ich hoffe Sie koennen mir diese Frage auch beantworten.
Warum beziehen die Familien der britischen Streitkraefte stationiert in Deutschland Kindergeld?
Dies kann ich nicht nachvollziehen.

Mit freundlichem Gruss
Christiane Seckham

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Seckham,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Kindergeld“, die ich gerne beantworte.

Grundsätzlich ist im Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut geregelt, dass die in Deutschland geltenden Bestimmungen über soziale Sicherheit und Fürsorge auf Mitglieder einer NATO-Truppe nicht angewendet werden. Die britischen Soldaten sind also grundsätzlich nicht berechtigt, Kindergeld zu beziehen.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Die deutschen Ehegatten von britischen Soldaten sind zum Erhalt des Kindergeldes berechtigt. Wenn aber deutschen Ehegatten von britischen Soldaten einen Anspruch auf Kindergeld haben, dann ist es aus europarechtlichen Gleichbehandlungsgründen geboten, auch Ehepartnern aus anderen EU-Ländern Kindergeld auszuzahlen. Denn nach EU-Recht müssen Ehegatten aus allen EU-Staaten gleichgestellt werden. Nun ist es so, dass britische Soldaten in der Regel mit britischen Partnern verheiratet sind. Folglich beziehen die Familien der britischen NATO-Streitkräfte in Deutschland Kindergeld. Gesetzlich ist diese Bestimmung in §1 Abs. 1. Nr. 4 Bundeskindergeldgesetz normiert. Dort ist geregelt, dass Kindergeld bekommen kann, wer „als Ehegatte eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges eines NATO-Mitgliedstaates die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates besitzt und in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.“

Mit freundlichen Grüßen

gez. Leo Dautzenberg