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Leo Dautzenberg
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Frage von Falk C. •

Frage an Leo Dautzenberg von Falk C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Dautzenberg!

Können im Ausland lebende Deutsche in Deutschland bei den Wahlen teilnehmen?

Wäre ihnen verbunden wenn sie mir das beantworten könnte!

Vielen dank
Chenaux

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Chenaux,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage zum Thema „Wahlrecht“.

Deutsche können grundsätzlich auch vom Ausland aus an Wahlen in Deutschland bzw. Europawahlen teilnehmen. Zu unterscheiden ist dabei, ob sie über einen gemeldeten Wohnsitz im Bundesgebiet verfügen oder sich ständig im Ausland aufhalten.

Wenn ein gemeldeter Wohnsitz im Bundesgebiet besteht, können wahlberechtigte Deutsche beantragen, dass ihre Wahlunterlagen an den vorübergehenden Aufenthaltsort im Ausland übersandt werden (Briefwahl).

Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und hier nicht gemeldet sind, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,
- bis zum Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zu Ihrer weitern Information empfehle ich die Internetseiten des Bundeswahlleiters. http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/auslandsdeutsche/

Dort finden Sie auch die notwendigen Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Leo Dautzenberg