Frage an Leo Dautzenberg von Thomas S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Dautzenberg,
am 5. Juni hat die Innenministerkonferenz der Länder einen Beschluss verabschiedet, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.
Was ist Ihre Meinung zu diesem Beschluss?
Mit freundlichen Grüßen
T. Salzwedel
Sehr geehrter Herr Salzwedel,
für ihre Anfrage bedanke ich mich. In der Tat enthält der letzte Innenministerkonferenz-Beschluss zum Thema „Amoklauf von Winnenden“ auch ein Verbot der Herstellung und Verbreitung von Computerspielen. Dabei handelt es sich jedoch nicht generell um Action-Computerspiele, sondern um Spiele, „bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist“, sogenannte Killerspiele.
Was meine Meinung zu diesem Beschluss angeht, so bin ich keinesfalls für ein pauschales Verbot dieser Spiele. Ein solches gesetzliches Verbot wird in dieser Legislaturperiode auch nicht mehr umgesetzt werden. Allerdings steht der Staat in der Pflicht zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu gewaltverherrlichenden Computerspielen haben. In meiner Fraktion wird derzeit geprüft, ob und welche gesetzgeberischen Maßnahmen hierzu nötig sind. Eventuelle gesetzgeberische Schritte, werden - wenn überhaupt - erst in der nächsten Legislaturperiode vorgenommen werden. Ein generelles Verbot von Action-Computerspielen wird es mit Sicherheit nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Leo Dautzenberg