Frage von Thomas W. • 30.01.2025
Antwort ausstehend von Lenka Brodbeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die Änderung von
§ 14 Waffengesetz (WaffG) Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen sehe ich aktuell keinen Änderungsbedarf.