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Bündnis 90/Die Grünen
• 01.07.2024

§ 21 des Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG), regelt bereits jetzt, dass Hunde nicht mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren gezüchtet oder ausgebildet werden dürfen. Ausbildungen, die eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit zum Ziel haben, sind dementsprechend nicht erlaubt.

Frage von Alexander L. • 12.01.2024
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Bündnis 90/Die Grünen
• 31.01.2024

In den vergangenen Jahren reduzierte sich die Anzahl, von der SRH extern engagierter Räumungskräfte, von 900 auf 725 Personen. Zum Ausgleich wurden leistungsfähigere Fahrzeuge angeschafft, die effektivere Räumungsarbeiten fördern.

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