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Lena Zagst
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Burkhard B. •

Greift, das Hamburger Hundegesetz zu kurz?  In Hamburg, in der viele Menschen und Tiere auf engem Raum zusammenleben, kann jeder Mensch einen abgerichteten Hund halten, ist das nicht unverantwortlich?

Sehr geehrte Frau Zagst,
in Hamburg ist es für jederman erlaubt, seinen Hund abzurichten oder einen schon abgerichteteten Hund legal zu erwerben. Der NDR berichtete:
"Legale Beißmaschinen: Umstrittenes Hunde-Abrichten"

https://www.ndr.de/nachrichten/info/Legale-Beissmaschinen-Umstrittenes-Hunde-Abrichten,schutzhunde101.html

Verfügt die Hamburger Beißstatistik über Angaben ob in Beißvorfälle verwickelte Hunderassen, im Schutzhundesport abgerichtet wurden/werden?
Leider wurde hier eine ähnliche Frage an Frau Otte (Die Grünen) seit Monaten bisher nicht beantwortet.
In der Nähe von Hamburg wurde 2001 ein 11jähriges Mädchen von einem Schäferhund tot gebissen.
https://www.welt.de/print-welt/article466624/Schaeferhund-biss-elfjaehriges-Maedchen-tot.html
Werden die Grünen, Menschen vor Schäferhunden und abgerichteten Gebrauchshunden schützen und das Hamburger Hundegesetz überarbeiten?
MfG
Burkhard B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Fehler in der Haltung und Aggressionen durch Hunde können tatsächlich schrecklich sein, insbesondere, wenn sie so fatale Folgen haben, wie im von Ihnen mitgeschickten Welt-Artikel beschrieben. Nicht zuletzt deswegen sollte jede*r Hundehalter*in mit jedem neuen Hund einen Hundeführerschein zur Stärkung des Mensch-Tier-Gespanns machen – auch wenn der Erwerb eines Hundeführerscheins in Hamburg freiwillig ist. 

In der Statistik zum Hundegesetz aus 2022 wird deutlich, dass vier Beißvorfälle, von insgesamt 120 in Hamburg registrierten, durch erhöhte Aggressivität aufgrund von Zucht, Haltung oder Ausbildung erfolgt sind. Genauer differenziert wird in der Statistik nicht. Daraus lässt sich deswegen noch keine besonders erhöhte Anzahl an Angriffen durch sogenannte Schutzhunde ableiten. Auch geht aus dem genannten Artikel nicht hervor, dass es sich in dem dargestellten Fall um einen Angriff durch einen “Schutzhund” gehandelt hat, sodass wir auch hier keine direkte Verbindung zwischen Abrichtung von Hunden und Anzahl der Beißvorfälle herstellen können. 

Ich habe nachgehakt: Auch generell liegen der zuständigen Behörde keine Hinweise dazu vor, dass durch die Schutzhundeausbildung im Privatbereich Hunde aggressiver werden.

§ 21 des Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG), regelt bereits jetzt, dass Hunde nicht mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren gezüchtet oder ausgebildet werden dürfen. Ausbildungen, die eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit zum Ziel haben, sind dementsprechend nicht erlaubt. 

Darüber hinaus ist in Paragraph 2 Absatz 2 Nr. 1 des HundeG geregelt, dass, wenn eine Ausbildung zu einer gesteigerten Aggressivität eines Hundes geführt haben sollte, dieser Hund als gefährlich einzustufen ist. Das Halten von gefährlichen Hunden ist in Hamburg grundsätzlich verboten (vgl. § 14 Abs. 1 HundeG) bzw. bedarf einer gesonderten Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Vor diesem Hintergrund stellen sich die bestehenden Regeln für uns als ausreichend dar.

Mit freundlichem Gruß
Lena Zagst

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