Portrait von Lauri Lehmann
Lauri Lehmann
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Lauri Lehmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jens G. •

Frage an Lauri Lehmann von Jens G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Lehmann,

mich interessiert Ihr Standpunkt zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Sind Sie z.B. auch für die steuerliche Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften??

Portrait von Lauri Lehmann
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gottberg,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage. Die FDP setzt sich konsequent für die Gleichstellung von eingetragener Lebensgemeinschaft und Ehe ein. Wer gleiche Pflichten hat, soll auch gleiche Rechte bekommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17.07.2002 (BVerfGE 105, 313 (357)) entschieden, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gegen den Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Grundgesetz verstößt. Es gibt daher also auch juristisch keinen Grund, homosexuellen Paaren wesentliche Rechte zu versagen. Das geltende Lebenspartnerschaftsrecht sieht aber nach wie vor einen Überhang an Pflichten für die Paare vor.
Wesentliche Rechtsbereiche wie das von Ihnen angesprochene Steuerrecht, aber auch das Beamtenrecht, das Ausländerrecht und das Adoptionsrecht sind weiterhin unzureichend geregelt. Rot-Grün – und ich betone ausdrücklich auch die als in der Frage so fortschrittlich geltenden Grünen – haben in der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages die Chance verpasst, eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen.
Stattdessen ist die damalige rot-grüne Bundesregierung auf halbem Wege stehen geblieben. Mit dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts bleiben wichtige Rechtsbereiche nach wie vor ungeregelt:
1.) Obwohl für Lebenspartnerschaften dieselben Unterhaltsvorschriften wie für Ehen gelten, finden die Unterhaltsverpflichtungen der Lebenspartner untereinander einkommenssteuerrechtlich keine Entsprechung.
2.) Die Freibeträge für Ehepartner im Erbschaftsteuerrecht gelten nicht für Lebenspartner. Dies führt dazu, dass Lebenspartner, die in einer langjährigen Partnerschaft leben, die gegenseitig unterhaltspflichtig sind und ihren Partner ggf. bis zum Tode pflegen, bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer vom Staat wie Fremde behandelt werden.
3.) Eingetragenen Lebenspartnern, die verbeamtet sind, stehen wesentliche Rechte aus dem Bundesbesoldungs- und dem Beamtenversorgungsgesetz nicht zu. Ihnen bleiben der Familienzuschlag und die Beamtenpension versagt.
4.) Es gibt immer noch keine bundeseinheitliche Behördenzuständigkeit für die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die Bundesländer haben dazu unterschiedliche Regelungen getroffen.
5.) Eingetragene Lebenspartner haben kein gemeinsames Adoptionsrecht. Für sie besteht bislang nur die Möglichkeit einer Stiefkindadoption.

Dass es auch vier Jahre nach der oben erwähnten Bundesverfassungsgerichtsentscheidung immer noch nicht zu einer Gleichstellung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe gekommen ist, finde ich nicht nur bedauerlich, sondern empörend und kann den Ärger Homosexueller darüber gut verstehen.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Entwurf eines Ergänzungsgesetzes in der 15. Wahlperiode das bislang weitestgehende Gesetz zur Rechtsstellung von eingetragenen Lebenspartnern (Bundestagsdrucksache 15/2477) vorgelegt. Sie finden den Gesetzentwurf unter folgendem Link:
http://dip.bundestag.de/btd/15/024/1502477.pdf

Der Gesetzentwurf der FDP, der die bisherigen Diskriminierungen der eingetragenen Lebenspartnerschaften konsequent beseitig, sieht u.a. vor, die Unterhaltsverpflichtungen in der eingetragenen Lebenspartnerschaft durch einen Unterhaltsabzugbetrag in Höhe von 20.000 Euro im Einkommenssteuerrecht zu berücksichtigen und das Erbschaftssteuerrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften an die eherechtlichen Vorschriften anzupassen.

Wie ernst es der FDP mit der Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ist, können Sie auch daran sehen, dass die FDP-Bundestagsfraktion in dieser Wahlperiode wieder zwei wegweisende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht hat:
1.) Antrag „Gleiche Rechte gleiche Pflichten – Benachteiligungen von Lebenspartnerschaften abbauen“ (Bundestagsdrucksache 16/565)
Link: http://www.fdp-fraktion.de/files/538/AntragLebenspartnerschaft.pdf
2.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes (Bundestagsdrucksache 16/2087)
Link: http://www.fdp-fraktion.de/files/538/GE_Aenderung_Erbschaftsrecht.pdf

Bei meinem inner- und außerparteilichen politischen Engagement werde ich mich weiterhin für die Gleichstellung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe einsetzen. Da es sich um ein in erster Linie bundespolitisches Thema handelt, sind meine Möglichkeiten auf Landesebene natürlich begrenzt. Als Landespolitiker könnte ich mir z.B. eine erneute Bundesratsinitiative zu dem Thema vorstellen.

In der Hoffnung, Ihre Frage umfassend genug beantwortet zu haben,
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr Lauri Lehmann