Ist es richtig, dass Sie bis auf eine kurze Werkstudententätigkeit keinerlei Arbeitserfahrung gesammelt haben ?
Sehr geehrter Herr M.
Ja, ich bin einige Zeit lang als Werkstudentin tätig gewesen. Das war jedoch nicht alles. Politisch und ehrenamtlich aktiv bin ich bereits seit 2011. Das Eingebundensein in Strukturen mit entsprechenden Aufgaben und Verantwortungen sowie meine Tätigkeit als Mitglied des Thüringer Landtags zählt aus meiner Sicht im Übrigen auch als "Arbeit".
Laut Duden wird Arbeit unter anderem folgendermaßen definiert:
1. Tätigkeit mit einzelnen Verrichtungen, Ausführung eines Auftrags o. Ä.
2. das Arbeiten, Schaffen, Tätigsein; das Beschäftigtsein mit etwas, mit jemandem
3. Berufsausübung, Erwerbstätigkeit; Arbeitsplatz
Haben Sie hierzu weiterführende Fragen?
Wenn nicht, möchte ich gern von Ihnen wissen:
Wer ist Ihrer Meinung nach besser geeignet, die Interessen von jungen Menschen parlamentarisch zu vertreten als junge Menschen?
Mit freundlichen Grüßen,
Laura Wahl