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Laura Kraft
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Frage von Markus L. •

Können Sie etwas dazu sagen, wann nach der Verabschiedung des Solarpaketes die Privilegierung der BKW im BGB bzw. WEG kommt? Seit der Anhörung im Februar hat man nichts mehr darüber gelesen.

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Antwort von
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Vielen Dank für Ihre Frage. 

Nach unserem Gesetzentwurf zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen sollen in Zukunft sogenannte Steckersolargeräte in den Katalog des Paragrafen 554 Absatz 1 Satz 1 BGB aufgenommen werden, sodass Mieter*innen einen Anspruch gegen ihre Vermieter*innen haben werden, ein Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen. 

Klar ist, dass wir damit einen großen Schritt in Richtung klimaneutraler Stromerzeugung gehen und darüber hinaus auch einer Petition entsprechen, die im April 2023 über 100.000 Bürger*innen unterzeichnet haben. Sie haben zu Recht von der Politik gefordert, dass wir die Installation von Solarkraftwerken für Mieter*innen erleichtern. 

Die Vorteile von Balkonkraftwerken liegen auf der Hand: Sie können mit geringem Aufwand installiert werden, sind relativ günstig und sind gut für's Klima. Denn mit einem Balkonkraftwerk kann jeder Mensch mit einem Balkon selbst Strom produzieren und wird so unabhängiger von fossiler Stromerzeugung und auch den Strompreisen. Je mehr Mieter*innen selbst Strom erzeugen, desto weniger ist Deutschland von Kohlekraftwerken abhängig. 

Wir als Bündnis 90/Die Grünen unterstützen Steckersolar und die Erleichterungen für Mieter*innen. In der Öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss haben wir verschiedene Aspekte vertiefend besprochen und insbesondere zu Wohnungseigentümerversammlungen unterschiedliche Einschätzungen diskutiert. Ich gehe davon aus, dass wir demnächst das Gesetz im Deutschen Bundestag beschließen werden und das ist auch gut so!

 

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