Finden Sie es vertretbar, wenn jetzt auch Bürger mit natürlicher Immunität und Impfgeschädigte zu einer Covid-Impfung verpflichtet werden, obwohl sie keinen befriedigenden Fremdschutz bietet?
Aktuell erkranken laut RKI zweifach und dreifach Geimpfte in der Altersgruppe 18 bis 59 genauso häufig an Covid 19 wie nicht Geimpfte, ihr Anteil an den Hospitalisierten liegt in dieser Altersgruppe bei mittlerweile über 60%.
Siehe RKI-Wochenbericht vom 31.03.2022, S. 27, Abb. 21 und S. 29, Tab. 3:
Eine Grundimmunisierung durch überstandene Krankheit wird auch mit Nachweis (z. B. T-Zellen-Test) regelmäßig nicht anerkannt. Medizinisch ist das nicht nachvollziehbar.
Zur Bedeutung natürlicher Immunität siehe das Schreiben von 81 Wissenschaftlern zur Covid-19-Impfpflicht vom 09.03.22, S. 12 f.:
Zu schweren Nebenwirkungen mit und ohne Todesfolge siehe a.a.O., S. 29 ff..
Wie kann man Impfgeschädigten bzw. ihren Angehörigen eine strafbewehrte Impfpflicht zumuten? Das kann ich nicht begreifen;
Sehr geehrte Frau B.
die Impfung gegen das SARS-CoV2-Virus hilft dabei, das Infektionsgeschehen zu bremsen und schwere Krankheitsverläufe deutlich zu reduzieren. Vor allem in den Altersgruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sind noch zu wenige Menschen vollständig geimpft. Zwar führt die Omikron-Variante des Coronavirus oft zu milderen Verläufen, gleichzeitig verbreitet sich diese Variante aber schneller.
Es wird daher befürchtet, dass sich im Herbst erneut sehr viele Menschen infizieren und trotz des individuell milderen Verlaufs immer noch viele schwer erkranken und auf der Intensivstation behandelt oder gar beatmet werden müssen. Vor allem eine Impfung kann dabei helfen, ein solches Szenario im Herbst zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund sprachen sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten aller 16 Bundesländer bereits im vergangenen November für eine Impfpflicht aus. Seit Februar wurden im Bundestag Gesetzesinitiativen und Anträge unterschiedlicher Abgeordnetengruppen diskutiert. Lediglich Union und AfD legten eigene Fraktionsanträge vor. Zuletzt einigten sich die Unterstützerinnen und Unterstützer der beiden Gesetzesinitiativen auf einen Kompromiss, durch den eine Impfpflicht zunächst für Personen älter als 60 Jahre, eine Beratungspflicht sowie ein Impfregister eingeführt werden sollten. Diesem Kompromissvorschlag stimmten 296 Abgeordnete zu, zu wenig für eine Mehrheit.
Dieser Vorschlag entsprach zu großen Teilen dem, was die Union in ihrem Antrag vorgelegt hatte, inklusive einem Impfregister und einer Impfpflicht ab 60. Die Union hat sich dennoch entschieden, aus parteitaktischen Gründen ihre Abgeordneten aufzufordern, diesen und alle anderen Vorschläge abzulehnen. Der Antrag der Union erhielt nur 172 Stimmen.
Eine hohe Impfquote bei den Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bleibt wichtig, besonders wenn im Herbst die Zahl der Infektionen wieder stärker steigt und sich möglicherweise auch neue Varianten des Virus verbreiten. Deshalb muss alles dafür getan werden, mehr Menschen zu einem vollständigen Impfschutz zu bewegen. Dazu gehören eine stabile Finanzierung der Impfzentren und mobilen Impfteams durch Bund und Länder, Schritte zur Einrichtung eines Impfregisters, damit wenigstens endlich Klarheit besteht, wer bereits geimpft ist und wer nicht sowie eine gezielte und überzeugende Impfkampagne.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Kraft