Lars Rohwer
Lars Rohwer
CDU
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Frage von Christian B. •

Wie stehen Sie zur Abschaffung der Modernisierungsumlage für fossile Investitionen?

Ich möchte, dass Vermieter alles nötige tun, damit wir möglichst wenig fossile Energie nutzen.

Lars Rohwer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Abschaffung der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Modernisierungsumlage für fossile Investitionen. Sie thematisiert die höchst relevante Frage der Energiewende im Gebäudesektor. Als Mitglied des Bundestagsausschusses für Bauen und Wohnen will ich Ihnen meine Erfahrungen in diesem Bereich spiegeln und die Position meiner Fraktion zur Abschaffung der Modernisierungsumlage für fossile Investitionen darstellen.

Durch die in § 559 BGB geregelte Modernisierungsumlage ist es Vermietern gestattet, bis zu 8% der Kosten für einzelne in § 555b BGB benannte Modernisierungsmaßnahmen auf die Jahresmiete umzulegen. Diese Umlage dient als Anreiz für Vermieter, auch ohne staatliche Förderprogramme für eine regelmäßige Modernisierung, eine steigende Gebäudeeffizienz und eine konsequente Erhöhung der deutschen Gebäudewerte zu sorgen. Die Umlage ist wichtig für den Erhalt eines attraktiven und fortschrittlichen Wohnungsmarktes im Mieterland Deutschland und wurde deswegen in der nun endenden Legislaturperiode im Deutschen Bundestag nur selten in Frage gestellt.

Die gesetzlich berücksichtigten Modernisierungsmaßnahmen verfolgen ambitionierte und gemeinnützige Ziele. Auch die Energiewende hin zu Erneuerbaren soll durch Modernisierungsmaßnahmen vorangetrieben werden. Durch die Möglichkeit der Umlage bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen (§ 555b Nr. 1 BGB) steigert sich die Attraktivität der Partizipation an der Energiewende für Vermieter in Deutschland. Eine energetische Modernisierung beschreibt eine bauliche Veränderung, durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird.

Eine nicht energiesparende energetische Veränderung an der Mietsache wird von der Modernisierungsumlage nicht umfasst. Folglich bezieht sich diese Möglichkeit der Beteiligung des Mieters an den Veränderungskosten nur auf klimafreundlichere Investitionen, die den Status Quo erheblich verändern. Hierbei gilt es, Vermieter in Deutschland nicht zu verprellen, sondern die Energiewende im Gebäudesektor schrittweise und gemeinschaftlich voranzutreiben. Ein Wegfall der Modernisierungsumlage für fossile Energieträger würde sich auf einen Großteil der Wohnungen in Deutschland auswirken, knapp 71% der 42 Millionen Wohnungen in Deutschland werden mit Öl oder Erdgas beheizt. Hier die Anreize für die schrittweise Implementierung von energiesparenden Veränderungen ersatzlos zu streichen, halte ich für den falschen Ansatz.

Ohne die Möglichkeit, die Kosten fossiler und dennoch energiesparender Modernisierungen umzulegen, steigt unweigerlich das Risiko, dass Vermieter notwendige Sanierungen unterlassen, wenn erneuerbare Alternativen technisch oder finanziell nicht umsetzbar sind. Das könnte zu einem Modernisierungsstau und ineffizienter Gebäudetechnik führen. Im Gegensatz zu Förderprogrammen bietet die Modernisierungsumlage eine kontinuierliche und verlässliche Möglichkeit, Investitionen zu refinanzieren – auch ohne staatliche Unterstützung. Mieterinnen und Mieter werden durch die klare prozentuale Regulierung der Erhöhung der Jahresmiete geschützt, das Mietrecht erfüllt auch hier seinen Auftrag als soziale Leitplanke.

Die Modernisierungsumlage in ihrer aktuellen Form berücksichtigt und fördert die Energiewende im Gebäudesektor bereits in einem ausreichenden Maße. Um den erheblichen Mangel an Wohnraum in den Ballungszentren wirksam zu überwinden, bedarf es attraktiven Bedingungen für den Neu- und Ausbau von Wohnungen. Durch eine Abschaffung der Modernisierungsumlage für fossile Energieträger würden wir auf dem Wohnungsmarkt dringend benötigte Planungssicherheiten einbüßen – ein nicht tragbares Risiko. Planungssicherheit und Entscheidungsfreiheit müssen auf dem Wohnungsmarkt miteinander einhergehen. Vor den Möglichkeiten von Grüngas im Gasnetz oder Grünem Heizöl will sich meine Partei nicht verschließen, eine Abschaffung der Modernisierungsumlage für diese Energieträger würde diese Innovationen erheblich hindern. 

Mit freundlichen Grüßen
Lars Rohwer MdB

PS:  Sie können mir gern auch direkt per eMail Fragen stellen unter lars.rohwer@bundestag.de 

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