Sehr geehrter Herr Rohwer, als Abgeordneter in meinem Wahlkreis habe ich in Hinblick auf die aktuelle Debatte und die anstehenden Neuwahlen folgende Frage an Sie: Wie positionieren Sie sich in Bezug auf die Abschaffung des Paragraphen 218 StGB?
Wie positionieren Sie sich in Bezug auf die Abschaffung des Paragraphen 218 StGB? Folgen Sie den Aussagen Ihres Parteivorsitzenden obwohl aktuelle Umfragen zeigen, dass 80 % der Menschen in Deutschland für eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sind? Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße Anne F.
Sehr geehrte Frau F.
vielen Dank mich für Ihre Nachricht bezüglich der Debatte zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, welche ich Ihnen als zuständiger Wahlkreisabgeordneter beantworten möchte. Meine Partei bekennt sich in ihrem Grundsatzprogramm zum Schutz des menschlichen Lebens von Beginn an. Darin umfasst ist ausdrücklich auch der noch nicht geborene, aber bereits gezeugte und mit der unantastbaren Menschenwürde ausgestattete Nasziturus. Dieses ungeborene Leben zu schützen, verstehen wir als Verpflichtung. Es handelt sich bei dem noch nicht geborenen Kind schließlich um ein zur Mutter absolut gleichberechtigten Rechtssubjekt. Diese Gleichstellung findet in der aktuellen Debatte jedoch zu meinem Bedauern kaum Beachtung.
Wo die Verletzlichkeit des Lebens besonders hoch ist, muss auch der Schutz in besonderer Weise gewährleistet werden. Gleichstellung der Mutter und des Kindes bedeutet hierbei, der Frau eine selbstbestimmte, bewusste Entscheidung auf Grundlage einer ergebnisoffenen Beratung zu ermöglichen.
In der absolut unabhängigen Schwangerschaftskonfliktberatung ist die Frau das erste Mal unbeeinflusst von anderen Einflüssen und Drucksituationen, die sonst überall in unserer Gesellschaft wirken. Im Zweifel findet hier die einzige Fürsprache statt, die das ungeborene Leben erhält. Die ärztliche Beratung bringt die schwangere Frau in die Lage, eine selbstbestimmte und reflektierte Entscheidung treffen zu können, die Entscheidungshoheit bleibt stets bei der Frau selbst. Zudem ist mir wichtig, zu betonen, dass in Deutschland keine strafrechtliche Verfolgung von Schwangeren nach § 218 StGB stattfindet.
Wir teilen das Interesse an der Selbstbestimmtheit der schwangeren Frau ausdrücklich. Nach einer jahrelangen Diskussion herrscht zu den festgeschriebenen Regelungen ein mehrheitlicher, auf parlamentarischem Wege erlangter gesellschaftlicher Konsens. Die aktuelle Gesetzeslage schützt die Schwangere und das ungeborene Kind gleichermaßen – diese Unterstützung verstehe ich als Teil unserer staatlichen Aufgabe.