Lars Rohwer
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CDU
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Frage von Thomas D. •

In welchem Ausmaß wird in den von Ihnen befürworteten Internationalen Gesundheitsvorschriften ( https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr2/A_WGIHR2_7-en.pdf ) die Länderspezifizität beachtet?

Sehr geehrter Herr R.,

die im Titel gestellte Frage ergibt aus folgenden Zitaten aus "Article 1 Definitions" Absatz 1 (siehe verlinktes pdf-Dokument im Titel):

1. Aktuell: "“standing recommendation” means advice issued by WHO ..." - bisher wurde geschrieben "“standing recommendation means non-binding advice issued by WHO ...”.

2. Aktuell: "“temporary recommendation” means advice issued by WHO ..." - bisher wurde geschrieben "“temporary recommendation” means non-binding advice issued by WHO ...".

In beiden Textpassagen soll also ein verbindlicherer Charakter umgesetzt werden, da beide Male "non-binding" gestrichen werden soll.
Bitte klären Sie vor dem Hintergrund auf, dass es bei solchen Verträgen auf jedes einzelne Wort ankommt, aus welchem konkreten Grund "non-binding" gestrichen wurde?

Mit freundlichen Grüßen

Lars Rohwer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

bitte berücksichtigen Sie, dass wir zu diesem Thema bereits per Mail im Austausch waren. Aus den aktuellen Entwicklungen kann ich Ihnen Folgendes berichten: Ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag (18. September 2023), dass die 194 Mitgliedsstaaten der WHO noch im Vorstadium der Diskussion seien. Die finale Fassung des Abkommens wird aktuell noch verhandelt und soll 2024 verabschiedet werden. Bis dahin wäre es nicht seriös, über einzelne Wörter zu urteilen. Ganz grundsätzlich lässt sich aber noch einmal festhalten, dass durch den „Pandemievertrag“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weder die Grundrechte noch die Menschenrechte eingeschränkt werden. Das machte auch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium,  Sabine Dittmar (SPD), während der genannten Anhörung deutlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Lars Rohwer

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