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Frage von doris k. •

Frage an Lars Oberg von doris k. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Ohlberg,

was kann die Politik gegen Bildungsmigration auf unserer Schöneberger Insel tun?

Bildungsmigration: Gemeint ist das Ummelden von Familien, die nicht genötigt werden möchten, ihre Kinder an Schulen mit einem zu hohen Anteil an schlecht Deutsch sprechenden Kindern zu geben, da sie für ihren Nachwuchs schlechte Startchancen befürchten müssen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Krüger,

nach dem seit 1. August 2006 gültigen Berliner Schulgesetz müssen Kinder in der Regel an der für sie zuständigen Grundschule angemeldet werden, d.h. in dem Einschulungsbereich, in dem die Schülerin oder der Schüler wohnt. Allerdings können die Eltern den Besuch einer anderen Grundschule unter Darlegung der Gründe beantragen. Das Schulgesetz benennt die Kriterien, nach denen über derartige Anträge zu entscheiden ist. Ein hoher Anteil an schlecht Deutsch sprechenden Kindern gehört allerdings nicht dazu. Es kann also davon ausgegangen werden, dass ein derartig begründeter Antrag abgelehnt werden würde.

Um das von Ihnen beschriebene Problem und das daraus folgende Phänomen der Bildungsmigration zu beseitigen kann es aus meiner Sicht nur eine Lösung geben: Alle Kinder die eingeschult werden, müssen über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um dem Unterricht folgen zu können und andere Kinder in ihrem Lernfortschritt nicht zu behindern.

Das neue Berliner Schulgesetz sieht aus diesem Grund vor, dass bei der Anmeldung der Schüler durch die Schulen festgestellt wird, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um am Unterricht teilnehmen zu können. Kinder, die nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, werden von der Schule zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses verpflichtet. Dies ist aus meiner Sicht ein erster Schritt, um sicherzustellen, dass ein regulärer Unterricht in der Schuleingangsphase überhaupt möglich ist. Gleichzeitig werden damit die Ursachen für "Bildungsmigration" bekämpft.

Die Regelungen gelten, wie bereits gesagt, seit dem 1. August und damit seit dem heute beginnenden Schuljahr. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Ergebnisse und Erfolge dieser Regelung in den nächsten zwei Jahren evaluiert werden. Sollten sich im Ergebnis der Evaluation diese als nicht ausreichend erweisen, weil z.B. die Zeit zwischen Anmeldung an der Schule und Unterrichtsbeginn nicht lang genug ist, um die notwendigen Sprachkenntnisse zu vermitteln, werde ich mich dafür einsetzen die "Sprachstandsfeststellung" weiter vorzuziehen und das Angebot an verpflichtenden vorschulischen Sprachförderkursen auszuweiten. Darüber hinaus sollte man darüber nachdenken, wie die Sprachförderung im letzten Kita-Jahr ausgebaut werden kann. Ich gehe davon aus, dass durch die Kostenfreiheit des letzten Kita-Jahres ab 1. Januar 2007 die Beteiligung gerade von sozial schwächeren Familien in der Kita steigt und damit die Chance besteht, bereits dann mit der Sprachförderung flächendeckend zu beginnen.

Insgesamt ist mir wichtig, dass Bildung nicht nur rhetorischer Schwerpunkt der Politik in Berlin ist, sondern tatsächlich weiter durch Veränderungen des Bildungssystems daran gearbeitet wird, dass alle Schülerinnen und Schüler optimal gefördert werden und so echte Zukunftschancen erhalten.

Beste Grüße

Lars Oberg