
Kern der Änderung soll sein, eine amtsangemessene Alimentation der Beamten zu verwirklichen, indem das vom BVerfG definierte Mindestabstandsgebot der Alimentation zum Grundsicherungsniveau gewahrt wird.
DBT/Stella von Saldern
Kern der Änderung soll sein, eine amtsangemessene Alimentation der Beamten zu verwirklichen, indem das vom BVerfG definierte Mindestabstandsgebot der Alimentation zum Grundsicherungsniveau gewahrt wird.
Ich bin nicht bei den Seeheimern.
Die Frage, die sich Politik hier stellen muss, ist, welche Verantwortung wir als Gesellschaft für den Schutz von Menschen tragen.
Nur Personen, die mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff ausreichend oft geimpft wurden, gelten als vollständig geimpft. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle.
Im Bundesinnenministerium setzt man sich aktuell mit den konkretisierten Vorgaben des BVerfG zum Mindestabstandsgebot auseinander.
Mir ist wichtig, dass Extremisten oder auch psychisch erkrankte Menschen nicht im Besitz von Waffen sein dürfen. Deshalb müssen wir beim Waffenrecht Änderungen auf den Weg bringen.