Wird die Hinzuverdienstgrenze zu § 107d BeamtVG verlängert ?
Sehr geehrter Herr Castellucci, in diesem Forum sprechen Sie von einer anstehenden Entscheidung zu diesem Thema. Ich denke,jeder engagierte Pensionär der nach seiner Pensionierung weiterhin im öffentlichen Dienst zum Schultern der Flüchtlingskrise beiträgt,hat das Recht, vor Ablauf der in der Vergangenheit beschlossen Beendigung (31.12.23) zu erfahren, inwieweit die Hinzuverdienstgrenze zu § 107d BeamtVG verlängert wird. Denn eine negative Entscheidung hätte Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis, welches somit zeitnah nachjustiert werden müsste. Herr Castellucci,es ist nun an der Zeit,den Betroffenen diese Entscheidung mitzuteilen.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Fortschreibung des § 107d BeamtVG ist Teil des Gesetzentwurfes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation, der in der Bundesregierung nach wie nicht abschließend abgestimmt ist. Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben. Einen anderen Stand kann ich Ihnen zur Zeit nicht nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Castellucci