Wie wird der BT sicherstellen, dass § 132a BBG-E (BT-Drs. 20/10247) so umgesetzt wird, dass bei der Regelung der Lehrverpflichtung auch die Forschung hinreichend berücksichtigt wird?
Lehre ohne Forschung gefährdet den Studienerfolg.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage. Bisher haben die zuständigen Stellen die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen des Bundes in Form von Verwaltungsvorschriften festgelegt. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit soll die Lehrverpflichtung künftig durch höherrangige Rechtsvorschriften normiert werden.
Die Ausgestaltung erfolgte und erfolgt unter Miteinbeziehung der anerkannten Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften, welche die Gelegenheit erhalten haben, eine Stellungnahme abzugeben. Geäußert haben sich u. a. der dbb und Tarifunion, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Bundeswehrverband.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Castellucci