Wie hält es die SPD mit dem Grundgesetz?
Sehr geehrter Herr Castellucci,
nach dem BVerfG Urteil zum Nachtragshaushalt und den unmissverständlichen Stellungnahmen vom BDZ und dem DRB zu dem Gesetzentwurf (als Folge 2bvl 4/18 von 2020) für die geplante Wiederherstellung der Verfassungsmäßigkeit der Bundesbesoldung beginnt man sich zu fragen, wie die SPD zu unserem Grundgesetz steht. Haben Sie die genannten Stellungnahmen gelesen? Wenn ja, kann ich ihre wiederkehrenden Aussagen, dass nur nachgebessert werden soll nicht nachvollziehen.
Steht für sie also die Parteilinie über den wiederholten Urteilen des BVerfG seit 2012 zur Besoldung? Sehen sie, wie Herr Battis es sieht, den Staat in einer Verfassungskrise, wo durch den zähen Rechtsschutz bedingt, auch wieder besseren Wissens verfassungswidrige Gesetze verabschiedet werden? Sehen sie Möglichkeiten, das BVerfG um einen Senat zu erweitern, um der Geschwindigkeit des Gerichts und damit dem Schutz des GG auf die Sprünge zu helfen?
Sehr geehrter Herr K.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Urteile des Bundesverfassungsgerichts werden von der SPD selbstverständlich geachtet .
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umgesetzt. Damit kommt der Bund seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen entsprechend nach und passt die Besoldungsstruktur an eine realitätsgerechtere Ermittlung der Bedarfe der Besoldungsberechtigten und der zu berücksichtigenden Familienmitglieder an.
Alles weitere finden Sie u.a. hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0501-0600/597-23.pdf?__blob=publicationFile&v=2 oder hier: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-anpassung-der-bundesbesoldung-und-versorgung-f%C3%BCr-die-jahre/302807
Unseren Staat sehe ich im Übrigen nicht in einer Verfassungskrise. Viel mehr zeigen die jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts, dass unser Rechtsstaat funktioniert.
Das Bundesverfassungsgericht um einen Senat zu erweitern, ist für die SPD-Fraktion nach jetzigem Stand kein Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Castellucci