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Lars Castellucci
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Frage von Margarete P. •

Weshalb wurde der Spionagefall AfD-Mitarbeiter von Europa-Politiker Krah nicht schon früher aufgedeckt? Lt. Aussage von Hr. Chrupalla (bei M.Illner) beobachtet der Geheimdienst bereits seit 10 Jahren?

Wessen Pflicht ist es, die Zuverlässigkeit von Mitarbeitern zu überprüfen? Die des einstellenden Abgeordneten oder die des jeweiligen Parlaments? Diese Frage wurde meines Wissens in der TV-Sendung von Maybritt Illner nicht beantwortet.

So kurz vor der Europawahl kann man den Eindruck gewinnen, dass der Zeitpunkt politisch motiviert war. In diesem Zusammenhang: Beobachten die Geheimdienste außer AfD-Politikern auch Politiker aus anderen Fraktionen? Vor der letzten Bundestagswahl wurde der Cum-Ex-Skandal im Zusammenhang mit dem damaligen Kanzlerkandidaten Scholz medienwirksam inszeniert, ebenso vor der Bayern-Wahl das viele Jahre zurückliegende Ereignis (Anitsemitischer Flyer an Schule) in Zusammenhand mit Hubert Aiwanger. Glauben Sie, dass das die Wähler/innen in ihrem Wahlverhalten auch in gegenteiliger Absicht beeinflussen kann? D.h. die angeprangerten Personen erst recht zu wählen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Jian G. wurde erst 2019 Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidat Maximilian Krah. Zu diesem Zeitpunkt wurde Jian G. bereits vom Bundesverfassungsschutz beobachtet. Eine Auskunftserteilung an Dritte ist nur in besonderen Fällen vorgesehen.

Die Überprüfung von Mitarbeitenden der Bundestagsabgeordneten richtet sich nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Demnach sind Personen, welche mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut werden, einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Art, Umfang und Intensität einer durchzuführenden Sicherheitsüberprüfung richten sich immer nach der Tätigkeit und der Empfindlichkeit der Informationen oder der Stelle, zu denen der Überprüfte Zugang erhalten soll. Die Überprüfung wird grundsätzlich nur auf Antrag der/des Dienstvorgesetzten bzw. Arbeitgeberin und Arbeitgeber durchgeführt. Diese können z. B. MdB, Fraktion oder aber die Verwaltung des Deutschen Bundestages sein. Faktisch ist es so, dass alle Mitarbeitenden der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einer Sicherheitsüberprüfung (Ü1) unterzogen werden, so will es die Bundestagsverwaltung. Je nach Arbeitsbereich kann auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Castellucci

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