Weshalb wurde der Antrag der Linken "Deutschnachweise beim Ehegattennachzug“ (Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (20/1850) aus dem letzten Jahr 2022 abgelehnt?
Sehr geehrter Herr Castellucci,
weshalb wurde der Antrag der Linken "Deutschnachweise beim Ehegattennachzug“ (Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des AufenthaltsG (20/1850) aus 2022 in der Sachverständigen-Anhörung vom 28.11.2022 abgelehnt? Dieser entsprach doch gerade den Zielsetzungen der Ampelparteien aus dem KoalitionsV. Denn im KoalitionsV heißt es: "Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen."
Zunächst war ich der Auffassung, der Grund hierfür sei, dass die Bundesregierung zeitnah selbst ein Gesetz verabschieden wird. Allerdings sind seitdem wiederum mehrere Monate verstrichen.
Diese Regelung konnte zudem auch mit dem kürzlich angepassten FachkräfteeinwanderungsG beschlossen werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Ehegatten von Deutschen diesbzgl. anderen Gruppen schlechter gestellt werden. Dies stellt eine Verstoß gegen Art. 3 GG dar.
MfG
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr H.,
Sie hatten Recht mit ihrer Annahme: Die Änderungen beim Sprachnachweis werden Teil des s.g. Migrationspakets II sein, das aktuell im Innenministerium erarbeitet wird.
Freundliche Grüße
Lars Castellucci