Welche Punkte Ihres gescheiterten Gesetzesentwurfes zum selbstbestimmten Sterben bedürfen Ihrer Meinung einer Überarbeitung, wo sehen Sie bisher unbeachtetes Potential?
Sehr geehrter Herr Castellucci,
vor der Sommerpause scheiterte ihr Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung vor dem Bundestag. Welche Punkte ihres Entwurfes sehen Sie selber als problematisch bzw. sehen Sie Potential, diese erneut zu überarbeiten, um einen geeigneten Gesetzesentwurf zu entwerfen? Welche Gründe haben Ihrer Meinung dafür gesprochen, dass Ihr Gesetzesentwurf abgelehnt wurde?
Bei einem so wichtigen Thema wie dem selbstbestimmten Sterben und der Tatsache, dass die grundlegende Entscheidung des BVerfG bereits mehr als drei Jahre zurückliegt - Wann können wir mit einem neuen Gesetzesentwurf rechnen?
Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich will Ihnen gerne antworten und einen kurzen Zwischenstand geben.
Es ist eindeutig, dass im Parlament nur eine Lösung eine Mehrheit finden wird, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umfassend umsetzt, also die Selbstbestimmung der Menschen in den Mittelpunkt stellt mit ihrem Recht, auch über das Ende ihres Lebens zu entscheiden, und die diese Selbstbestimmung gleichzeitig wirksam vor Missbrauch und Helfern, die wirtschaftliche Interessen vor den freien Willen der Menschen stellen, schützt.
Das ist der Kern unseres Vorschlags. Er bleibt richtig und notwendig. In den kommenden Wochen werden wir das weitere Vorgehen ausloten und beraten, welche Änderungen ihm im Parlament zu einer Mehrheit verhelfen können. Insbesondere werden wir bei denjenigen, die beide Entwürfe im Parlament abgelehnt oder dazu öffentlich aufgerufen haben, nach ihren Vorschlägen fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Castellucci