Warum verweigern Sie und Ihre SPD den Bürgern in Deutschland das Recht auf Volksabstimmungen z.B. nach Schweizer Vorbild?
In Ihrer heutigen Reede im Bundestag haben Sie zu Recht unser Grundgesetz gelobt!
Aber gerade Ihre Partei und auch Sie verweigern den Bürgern in diesem Land, das Recht Volksabstimmungen, nicht nur bei Wahlen, durchzuführen.
Im Art. 20 Grundgesetzbuch Absatz 2 steht:
" Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Und dort steht eindeutig "und Abstimmungen", nicht oder Abstimmungen.
Also nicht nur einmal in der Legislaturperiode bei Wahlen!
Ihre Bürgerräte haben bei Weitem nicht die Möglichkeiten und Rechte wie Volksabstimmungen! Bei Ihren Bürgerräten können nur etwa 150 bis 200 Bürger ihre Meinung und Änderungswünsche einbringen, ohne das diese von der Politik umgesetzt werden müssen!
Warum verweigern Sie und Ihre SPD den Bürgern das Recht auf Abstimmungen, z. B. nach Schweizer Vorbild, nach GG Art.20 Abs.2 ?
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage.
„Mehr Demokratie wagen“ ist das Motto der SPD und wir befürworten direktdemokratische Ergänzungen der parlamentarischen Demokratie. Also: ja - wenn eine festzulegende Zahl von Menschen fordert, über eine Frage abstimmen zu können, dann sollten wir das ermöglichen. Dabei sollten dann aber die gleichen Regeln unserer Verfassung gelten, wie für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch. Minderheiten bleiben dadurch geschützt, auch wenn manche, wie die AfD, gerne gegen Minderheiten abstimmen lassen wollen.
Wir müssen es immer wieder neu schaffen, dass die Demokratie in Deutschland gelebt wird, und wir müssen sie auch weiterentwickeln. Direkte Demokratie und auch sogenannte informelle Beteiligung führen Menschen an Politik heran. Wir verringern so die Distanz und können Menschen für politisches Engagement gewinnen. Das wünsche ich mir.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Castellucci