Warum haben Sie und Ihre SPD am 10.5.2023 einen Antrag der AfD im Bundestag zur Einführung von bundesweiten Volksentscheiden abgelehnt?
In Ihrer Antwort an mich vom 1.7.2024 schreiben Sie unter Anderem:
„Mehr Demokratie wagen“ ist das Motto der SPD und wir befürworten direktdemokratische Ergänzungen der parlamentarischen Demokratie. Also: ja - wenn eine festzulegende Zahl von Menschen fordert, über eine Frage abstimmen zu können, dann sollten wir das ermöglichen.
Warum handeln Sie und die SPD dann nicht auch danach, denn Sie haben am 10.5.2023 im Bundestag gegen Volksabstimmungen gestimmt ?
Warum sollen die Bürger bei diesen Widersprüchen zwischen Worten und Taten Ihnen und der SPD da noch vertrauen?
Wann (Zeitraum) werden Sie und die SPD darauf hinwirken, das der Artikel 20 Absatz unseres Grundgesetzes umgesetzt wird, also dem Volk das Recht auf Volksabstimmungen einräumen?
Sehr geehrter Herr C.,
damit ich noch einmal verdeutliche, woran mir gelegen ist, antworte ich noch auf diese Nachricht: Der von Ihnen zitierte Abschnitt meiner Antwort geht noch weiter: Dabei sollten dann aber die gleichen Regeln unserer Verfassung gelten, wie für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch. Minderheiten bleiben dadurch geschützt, auch wenn manche, wie die AfD, gerne gegen Minderheiten abstimmen lassen wollen.
Die AfD fordert „Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild“, auch in dem von Ihnen genannten Antrag. Wer sich mit den Anträgen und der Haltung der AfD zu diesem Thema befasst, merkt schnell, dass sie dabei die Menschen- und Minderheitenrechte ganz klar in Frage stellt und unsere Demokratie damit gefährdet. Das werden wir nicht unterstützen und solchen Anträgen dementsprechend auch nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Castellucci