Warum gibt es nur eine Wohnungsbesichtigungsreise (wbr) durch ein oder zwei Personen? Sehen sie Möglichkeiten zur alten Regelung zurück zu kehren?
Sehr geehrter Herr Castellucci,
ich bin Bundesbeamter im Ausland. Als ich ins nichteuropäische Ausland versetzt wurde, gab es noch eine WBR für zwei oder zwei WBR für eine Person. Nun 6 Jahre später sind es eine WBR für zwei oder eine Person. Die Möglichkeit zwei Reisen für eine Person sind gemäß AUV nicht mehr vorgesehen. Das mag wie ein unwichtiges Detail klingen, stellt aber Familien mit Kindern vor logistische Probleme. Entweder reisen alle zusammen auf eigene Kosten oder der zweite Ehegatte reist auf eigene Kosten. Angesichts der aktuellen Mietsituation wollten wir ein Haus kaufen, da wir seit Monaten nichts finden zu mieten. Mit der aktuellen Regelung müssen wir nun draufzahlen bei Notar, den Flugkosten, den Unterkunftskosten und dem Mietwagen, da wir eben wegen der Kinder nicht zusammenreisen können. Diese Regelung ist eine von vielen, die Familien im Auslandseinsatz diskriminiert.
Sehr geehrter Herr K.
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich stimme Ihnen zu, dass Auslandseinsätze besondere Herausforderungen für Familien darstellen. Dazu gehört auch der Umzug ins Ausland und die neue Wohnsituation.
Die Erstattung von einer Wohnungsbesichtigungsreise für eine Person im Rahmen von Auslandsumzügen wird in der Umzugskostenvergütung des Bundesverwaltungsamtes geregelt. Familien sollten für diese wichtigen Entscheidungen unterstützt werden. Die Einsparungen wurden getroffen, um den Haushalt zu entlasten. Ich sehe hierzu zunächst keinen Handlungsbedarf, da die Entscheidung, einen Auslandseinsatz anzutreten, nicht von einer Wohnungsbesichtigungsreise mit Partner/-in abhängt.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Castellucci