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Frage von Manuel G. •

Ist Ihnen bekannt, dass es keinen einzigen Anbieter von Riester-Verträgen gibt, der Minderungsbeiträge nach §92a EStG annimmt?

Sehr geehrter Herr Castelluci,
wir möchten 2 neue Riesterverträge zur Minderung (Ziel: Auflösung) unseres Wohnriesters / Wohnförderkontos (WfK) bei der LBS im Zuge der gesetzlichen Möglichkeiten nach §92a EStG (Stichwort Minderungsbetrag) verwenden.

Man kann theoretisch (nach besagtem §92a EStG) auf andere Riester-Verträge beliebige Summen einzahlen, die das WfK vermindern sollen.

Hierzu muss man allerdings zunächst dem Anbieter des NICHT-WOHN-Riester Vertrags (=neue Abzuschließende Verträge; pro Person ein Vertrag) mitteilen, dass es sich um Minderungsbeiträge des WfK handelt. Dies muss der neue Anbieter der ZfA übermitteln.
Leider sind wir bisher (= monatelange Suche) daran gescheitert, einen Riester-Anbieter zu finden, der diese Minderungbeträge annimmt.
Auch der Verbraucherzentrale sind keine Anbieter bekannt.
Problem: das WfK wächst bis zur Rente um 2%/ Jahr ohne Minderungsmöglichkeit obwohl gesetzlich vorgesehen. -> hohe Belastung im Alter

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe mit den ExpertInnen in unserer Fraktion Kontakt aufgenommen, die das Thema der privaten Altersvorsorge bearbeiten.

Zum jetzigen Stand kann ich Ihnen mitteilen, dass das Problem in der Tat bekannt ist, es dazu momentan einen intensiven Austausch mit den zuständigen Stellen im Ministerium gibt und daran gearbeitet wird, hier eine Lösung zu finden. Wann genau das der Fall sein wird, kann ich Ihnen im Moment allerdings leider noch nicht sagen.

Freundliche Grüße

Lars Castellucci

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