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Lars Castellucci
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Frage von Wolfgang H. •

Hallo, Wie wird beim neuen Stiftungsgesetz Missbrauch durch die Regierung verhindert?

Eine neue Stiftung muss ja jetzt im Einklang mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sein um Geld zu bekommen. Aber wer soll das entscheiden? Wenn das der Verfassungsschutz oder der Bundestagspäsident entscheidet, dann ist ein Missbrauch über die Regierung ja Tür und Tor geöffnet, da so quasi die Regierung der Opposition Geld verwehren kann. Die Regierungsparteien besetzen ja den Bundertagspräsidenten und das Innenministerium. Man muss ja bedenken, dass sich einige größten Schurken der Geschichte selber als Demokraten bezeichneten und die demokratische Opposition als Antidemokraten. Die DDR hatte sogar im Namen "Demokratisch". Antidemokratische Parteien können ja bisher schon über das Verfassungsgericht verboten werden. Über diesen Weg wäre die Gewaltenteilung gegeben. Warum wird in dem Fall nicht dieser Weg beschritten?

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Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

Politische Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland. Deshalb wird ihre Arbeit mit Bundesmitteln unterstützt. 2023 erhalten die sechs anerkannten politischen Stiftungen, die jeweils einer im Bundestag vertretenen Partei nahestehen, rund 697 Millionen Euro. Bislang wurden diese Globalzuschüsse im Haushaltsplan auf Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen jeweiligen Haushaltsgesetzes zugeteilt. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2023 genügt dies jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Mit Blick auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb ist deshalb eine gesetzliche Regelung erforderlich. Daher wird über den Gesetzentwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes, den die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion vorlegten, beraten.

Wir brauchen eine wehrhafte Demokratie, die sich gegen Feinde von außen aber auch von innen aufstellt. Wer sich nicht für unsere demokratische Ordnung und ihre Werte einsetzt, darf keine Steuergelder für seine Arbeit erhalten. Mit dem neuen Stiftungsgesetz regeln wir als Ampelkoalition, unter welchen Voraussetzungen politische Stiftungen gefördert werden können und nach welchem Maßstab eine Zuweisung von öffentlichen Mitteln gegebenenfalls erfolgt. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht so eingefordert. Gefördert werden demzufolge nur Stiftungen, deren nahestehende Parteien mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag vertreten sind. Sie müssen in der Gesamtschau für die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv eintreten. So darf die politische Stiftung nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft werden oder die nahestehende Partei von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Enthalten sind auch besondere Vorgaben für die Rücknahme und den auch teilweisen Widerruf von Förderbewilligungen. Weiter werden Regelungen zur Transparenz, zur Zuständigkeit und zur Anerkennung bereits geförderter politischer Stiftungen getroffen. Zuständig für die Bewilligung von Fördermitteln sind die jeweiligen mittelverwaltenden Ressorts. Sie schalten intern das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ein, das feststellen muss, ob eine politische Stiftung verfassungsfreundlich agiert und für Völkerverständigung eintritt. Auch das BMI als oberste Bundesbehörde ist an Recht und Gesetz gebunden. Dies ist in Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt.

Das von Ihnen angesprochene Parteienverbotsverfahren stellt in seiner Auswirkung ein anderes Instrument zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar. Es ist daher losgelöst von der Stiftungsfinanzierung zu betrachten.

Wer sich nicht für unsere demokratische Ordnung und ihre Werte einsetzt, kann keine öffentlichen Mittel für seine Arbeit erhalten. Die Grundzüge des Verfahrens sind im Wesentlichen an das bisherige bewährte Verfahren angelehnt. Der Haushaltsgesetzgeber, also der Bundestag, bestimmt durch das Haushaltsgesetz die Gesamthöhe der Förderung für das jeweilige Haushaltsjahr.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Castellucci

 

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